Fahrzeugherstellermonopol bei Kfz-Ersatzteilen: Ohrfeige für Autofahrer
(Ratingen) - Der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) beklagt Wettbewerbsschranken zum Nachteil der Verbraucher im Kfz-Ersatzteilmarkt in Deutschland. Unverzügliches Handeln seitens der Politik ist insbesondere bei sichtbaren (karosserieintegrierten) Kfz-Ersatzteilen geboten. Hier nimmt Deutschland im europäischen Vergleich eine ausgesprochen verbraucherunfreundliche Position ein. So genießen die Fahrzeughersteller in der Bundesrepublik eine sachlich nicht zu rechtfertigende Monopolstellung. Autofahrer müssen deshalb höhere Ersatzteilpreise zahlen als nötig.(1)
Liberalisierung längst überfällig
Viele Verbraucher in Europa zahlen für sichtbare Kfz-Ersatzteile wie Motorhauben, Kotflügel, Außenspiegel, Scheiben, Scheinwerfer und Rückleuchten wettbewerbskontrollierte Preise. Grund dafür ist eine Reparaturklausel im Designrecht ihres Landes, die den berechtigten Schutz des Neuwagendesigns garantiert, gleichzeitig aber Wettbewerb im Kfz-Ersatzteilmarkt ermöglicht. In Deutschland genießen die Fahrzeughersteller dagegen de jure ein Monopol im Ersatzteilbereich, das den Wettbewerb ungerechtfertigt einschränkt und zu hohen Preisen führt, wie GVA-Präsident Hartmut Röhl erklärt: "Das Monopol der Fahrzeughersteller bei designgeschützten Kfz-Ersatzteilen ist weder rechtlich noch ordnungspolitisch begründbar, darüber herrscht nicht nur ein breiter gesellschaftlicher, sondern auch ein fachlicher Konsens. Gegner der Reparaturklausel haben viele vermeintliche Argumente etwa bezüglich der Fahrzeugsicherheit, des Schutzes geistigen Eigentums und eines drohenden Verlusts von Know-how und Arbeitsplätzen in Deutschland vorgetragen - diese Argumente wurden allesamt wissenschaftlich fundiert widerlegt und als das bloßgestellt, was sie sind: industriepolitische Nebelkerzen, um die Monopolrente von Fahrzeugherstellern abzusichern." Auf europäischer Ebene wurde das bereits vor Jahren erkannt. So fordern die Europäische Kommission und das Europäische Parlament die EU-weite Einführung einer Reparaturklausel und erwarten dafür die Zustimmung Deutschlands im EU-Ministerrat. Viele EU-Mitgliedsstaaten haben die Reparaturklausel auf nationaler Ebene mittlerweile eingeführt und so ihren Volkswirtschaften die Vorzüge freien Wettbewerbs, unter anderem für Investitionen und Beschäftigung, gesichert.
Fahrzeughersteller in ihrer Position isoliert
Die Fahrzeughersteller sind in ihrem Beharren auf dem Monopol bei sichtbaren Kfz-Ersatzteilen isoliert. Verbraucherverbände sowie Automobilclubs(2) teilen die Forderung des GVA nach Liberalisierung des Marktes ebenso wie andere Akteure der Automobilwirtschaft, darunter das Kfz-Gewerbe
3 und die Automobilzulieferer. GVA-Präsident Hartmut Röhl unterstreicht: "Ein unverzügliches Handeln der politischen Entscheidungsträger in Bundestag und Bundesregierung würde dem Eindruck entgegenwirken, dass einmal mehr ein gegen das Gemeinwohl gerichtetes Partikularinteresse politisch bedient wird. Anstatt den Fahrzeugherstellern satte Gewinne aus ihrem Monopol zu sichern, sollte besser dafür gesorgt werden, dass 45 Millionen Autobesitzer in Deutschland wettbewerbskontrollierte Ersatzteilpreise zahlen." Die zumeist kleinen oder mittelständisch geprägten Kfz-Teilehersteller und Kfz-Teilehändler sowie die Servicebetriebe benötigen die Reparaturklausel, um auf einer gesicherten rechtlichen Basis weiterhin ihre Produkte und Dienstleistungen anbieten zu können. Röhl fordert zum Handeln auf: "Das Verzögern und Blockieren seitens der Politik muss ein Ende haben! Alles andere wäre eine Ohrfeige für die Autofahrer in Deutschland!"
(1) Preisvergleich in ADAC motorwelt, 11/2012
(2) Gem. Presseerklärung von ADAC und Verbraucherzentrale Bundesverband: http://www.vzbv.de/3925.htm
Quelle und Kontaktadresse:
Gesamtverband Autoteile-Handel e.V.
Alexander Vorbau, Referatsleiter, Öffentlichkeitsarbeit
Gothaer Str. 17, 40880 Ratingen
Telefon: (02102) 77077-0, Telefax: (02102) 77077-17
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