Pressemitteilung | k.A.

Fahrgemeinschaften sind gesetzlich gegen Unfälle versichert

(München) - Der Hurrikan „Katrina“ hat die Benzinpreise erneut stark in die Höhe getrieben. 1,39 Euro kostet zur Zeit ein Liter Superbenzin im bundesweiten Durchschnitt. Viele Arbeitnehmer überlegen da, sich zu Fahrgemeinschaften zusammenzuschließen und die hohen Benzinkosten zu teilen. Aber wie sieht es eigentlich mit dem Versicherungsschutz aus, wenn ein Unfall passiert? Der Bundesverband der Unfallkassen (BUK) in München gibt Entwarnung: Fahrgemeinschaften auf dem Weg zur Arbeit oder zurück nach Hause sind gegen Unfälle gesetzlich versichert.

Auch wenn die Teilnehmer in unterschiedlichen Betrieben arbeiten, sind sie auf ihrem Weg versichert. Das gilt ebenso auf Umwegen, die sich daraus ergeben, dass Teilnehmer aufgenommen oder abgesetzt werden müssen. Nicht nur Arbeitnehmer sind im Rahmen einer Fahrgemeinschaft versichert, sondern auch Schüler, Studierende und Kinder in Tageseinrichtungen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Unfallkassen (BUK) Fockensteinstr. 1, 81539 München Telefon: 089/62272-0, Telefax: 089/62272-111

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