Pressemitteilung | k.A.

Fahrgastrechte ungenügend

(München) - Der Fahrgastverband PRO BAHN hat erneut auf massive Mängel beim Verbraucherschutz in öffentlichen Verkehrsmitteln hingewiesen. Der Vorsitzende des Verbandes, Karl-Peter Naumann, wies beim 40. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar darauf hin, daß Fahrgäste bei Verspätung oder Ausfall immer noch weitgehend rechtlos sind. Naumann: "Es besteht erheblicher Reformbedarf."

So sind bisher unter anderem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bahnen einer wirksamen gerichtlichen Kontrolle entzogen. Eisenbahnen brauchen im Ergebnis nicht dafür einzustehen, daß sie ihre verkauften Fahrten auch durchführen. "Die Eisenbahnverkehrsordnung aus dem Jahre 1938 muß endlich dem sonst üblichen Verbraucherschutzrecht des Jahres 2002 angepasst werden" fordert daher PRO BAHN.

Quelle und Kontaktadresse:
PRO BAHN e.V. Gemeinnütziger Fahrgastverband Schwanthalerstr. 74 80336 München Telefon: 089/54456213 Telefax: 089/54456214

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