Fahrgastrechte: Fahrgäste nicht mit Niedrigstandards abspeisen / vzbv, VCD und PRO BAHN fordern Nachbesserungen / 25 Prozent Entschädigung bei einer Stunde Verspätung zu wenig
(Berlin) - Verbraucher- und Fahrgastverbände fordern Bundesjustizministerin Brigitte Zypries auf, ein Fahrgastrecht zu schaffen, das seinen Namen auch wirklich verdient. "Entschädigungspflichten erst ab einer Verspätung von einer Stunde, und dann auch nur 25 Prozent des Fahrpreises - das ist kein angemessener Ersatz für eine mangelhafte Leistung", so der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der Verkehrsclub Deutschland (VCD) und der Fahrgastverband PRO BAHN in einem gemeinsamen Positionspapier.
Das Bundesjustizministerium hatte am 9. September 2007 ein Eckpunktepapier für ein Gesetz zur Verbesserung der Fahrgastrechte veröffentlicht. Die Verbände kritisieren, dass das Eckpunktepapier nicht über die Mindeststandards der entsprechenden EU-Verordnung hinausgeht.
"Seit Jahren bekennen sich alle im Bundestag vertretenen Parteien dazu, die Rechtstellung der Fahrgäste zu verbessern. Es kann nicht sein, dass die Verbraucher nun mit einem Gesetz abgespeist werden, das sich lediglich an den EU-Mindeststandards orientiert", sagt vzbv-Vorstand Gerd Billen. Ein Qualitätswettbewerb könne so nicht angekurbelt werden. Wie ärgerlich fehlende Zuverlässigkeit sei, haben die jüngsten Streiks bewiesen.
Michael Gehrmann, Bundesvorsitzender des VCD, erinnert daran, dass verschiedene Gremien auf Bundes- und Länderebene konkrete Vorschläge zur Ausweitung der Fahrgastrechte vorgelegt haben, die alle über das Niveau der EU-Verordnung hinausgehen. "Die Verbraucherschutzministerkonferenz schlägt vor, dass die Fahrgäste ab einer Verspätung von 30 Minuten 25 Prozent des Fahrpreises erstattet bekommen sollen, ab einer Verspätung von 60 Minuten 50 Prozent des Fahrpreises. Dies ist ein brauchbarer Kompromiss", so Gehrmann.
Karl-Peter Naumann, Bundesvorsitzender des Fahrgastverbandes PRO BAHN, benennt weitere Forderungen der Verbraucherverbände an ein modernes Fahrgastrecht: Die Fahrgäste sollten stets das Recht haben, bei Verspätungen ohne Mehrkosten ein anderes Verkehrsmittel des öffentlichen Verkehrs zu nutzen. Wenn der Fahrgast den Zielort nicht mehr anders zumutbar erreichen kann, sollte er die Kosten einer Taxifahrt von bis zu 50 km ersetzt bekommen. Und im Streitfalle soll den Kunden eine Beschwerdestelle mit außergerichtlicher Schlichtung zur Seite stehen.
Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Pressestelle
Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin
Telefon: (030) 258000, Telefax: (030) 25800218