Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Fahren ohne Fahrschein: Endlich entkriminalisieren!

(Berlin) - Der Rechtsausschuss des Bundestages berät über die Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert bereits seit Jahren, die Beförderungserschleichung nicht mehr als Straftat zu bewerten.

Statement von Rechtsanwalt Prof. Dr. Ali Norouzi, Stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV):

"Die Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein ist ein Gebot der Zeit. Der soziale Nutzen der Strafbarkeit ist zweifelhaft, der soziale Schaden dagegen evident: Rund 200 Millionen Euro kosten Verfahren und Gefängnisstrafen (!) für Fahren ohne Fahrschein den Fiskus im Jahr. Dabei reden wir hier von einem klassischen 'Armutsdelikt'. Verfolgt werden vor allem Menschen, die sich den Fahrschein nicht leisten können. Die Kriminalisierung erfüllt keine Funktionen des Gemeinschaftsschutzes, sondern führt nur zu übermäßiger und unnötiger Belastung von Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Pressestelle Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Fax: (030) 726152190

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