Fachkraftquote in Pflegeheimen bleibt unangetastet bei 50 Prozent
(Berlin) - Mit dem heutigen (26. November) Bundesratsbeschluss eines Gesetzes zum Bürokratieabbau ist eine wichtige Entscheidung zugunsten der Qualität in der Pflege gefallen: Die Beibehaltung der Fachkraftquote in Pflegeheimen bei 50 Prozent. Damit ist das ursprüngliche Vorhaben der Landesregierung Baden-Württemberg, unter dem Vorwand des Bürokratieabbaus die Fachkraftquote in Heimen von 50 Prozent auf ein Drittel zu reduzieren, glücklicherweise vom Tisch, so Herbert Mauel, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa).
Eine generelle Absenkung der Fachkraftquote hätte nicht nur mit Bürokratieabbau nichts zu tun, sondern auch gefährliche Auswirkungen auf die Qualität der Pflege und Betreuung gehabt und wäre zu Lasten der Heimbewohner gegangen. Dies betont Mauel im Hinblick auf den ursprünglichen Gesetzesentwurf aus Baden-Württemberg, der heute in geänderter Fassung von der Mehrheit der unionsgeführten Länder beschlossen wurde. Die vormals geplante Absenkung der Fachkraftquote halte er rückblickend für unverständlich auch vor dem Hintergrund, dass die Heimaufsichten vom Sozialministerium Baden-Württemberg derzeit angehalten werden, die Fachkraftquote sowie die Forderung nach fünf Pflegefachkräften in Vollzeitstellen weitestgehend einheitlich ohne Berücksichtigung des Einzelfalls durchzusetzen.
Der bpa, der bundesweit die Interessen von rund 4.000 privaten Pflegeeinrichtungen vertritt, setzt sich bereits seit langem dafür ein, dass unnötige Bürokratie in der Pflege an den richtigen Stellen abgebaut wird. Zum Thema Fachkraftquote weist Mauel darauf hin, dass es mit der Befreiungsmöglichkeit gemäß § 5 Absatz 2 Heimpersonalverordnung bereits möglich ist, die für den Betrieb eines Pflegeheims erforderliche Flexibilität zu erhöhen. Mauel: Leider machen die Heimaufsichten in Baden-Württemberg auf Anweisung des Sozialministeriums immer seltener davon Gebrauch. Hier müssten die bestehenden Spielräume besser genutzt werden.
Unter dem Aspekt des Bürokratieabbaus spiele es zudem gar keine Rolle, so Mauel abschließend, ob die Fachkraftquote bei 50 Prozent oder einem Drittel liege, da jede Quote von der Heimaufsicht auf ihre Einhaltung hin kontrolliert werden müsse.
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