Fachkonferenz plädiert für Förderung des ehrenamtlichen Engagements / Neue Formen der Bürgerbeteiligung können die Demokratie in den Städten stärken
(Köln) - Neue Formen der Bürgerbeteiligung sind empfehlenswert, um die Demokratie in den Städten zu stärken. Wenn Städte solche neuen Verfahren in ihre Entscheidungsstrukturen integrieren, können sie damit die Qualität und Akzeptanz kommunalpolitischen Handelns verbessern. Das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger für ihre Städte sollte dadurch gestärkt werden, dass eine eigenständige Politik der Engagementförderung entwickelt wird. Bürgerschaftliches Engagement zu ermöglichen und zu unterstützen, muss künftig als ein dauernder Prozess in den Städten verstanden werden.
Diese Kernthesen wurden in Kassel in einer Fachkonferenz "Stadt und Bürger" im Rahmen des Projektes Zukunft der Stadt? - Stadt der Zukunft! des Deutschen Städtetages formuliert. Eingeleitet wurde die Konferenz von Kennern der Materie. Privatdozent Dr. Jörg Bogumil, FernUniversität Hagen, referierte zu neuen Formen der Bürgerbeteiligung an kommunalen Entscheidungsprozessen. Dr. Eckhard Priller, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, und Prof. Dr. Gerhard Igl, Universität Kiel, setzten sich mit kommunalinternen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements auseinander.
Dass die Städte mit neuen Formen der Bürgerbeteiligung überwiegend gute Erfahrungen machen, wurde bei der Diskussion dieses Thema deutlich. Die Vielzahl möglicher Verfahren zum Beispiel Entwicklung städtischer Leitbilder, bürgerorientierte Stadtteilarbeit, lokale Agenda-21-Prozesse, Mediation, projektorientiertes Handeln und Bürgerworkshops - gebe jeder Stadt die Chance, angemessene und individuelle Lösungen zu wählen. Als ein entscheidender Faktor für die Auswahl des richtigen Instrumentariums wurde die Größe der Stadt genannt.
Ein zentrales Ergebnis der Diskussion war die Erkenntnis, dass eine sachgerechte Ausgestaltung der neuen Verfahren und ihre Verknüpfung mit der Arbeit von Rat und Ausschüssen nötig ist. Enttäuschungen lassen sich am besten dadurch vermeiden, dass vor der Einführung zentrale Vorgaben geklärt werden: Wer soll beteiligt werden? Wann? Zu welchem Zweck? Wie werden die Ergebnisse in den formalen kommunalpolitischen Entscheidungsprozess eingespeist? Welcher finanzielle Spielraum steht für die Umsetzung zur Verfügung?
Einigkeit bestand darüber, dass die neuen Beteiligungsformen die bewährte repräsentative Demokratie auf kommunaler Ebene ergänzen, nicht ersetzen sollen. Die Gesamtverantwortung für kommunalpolitische Entscheidungen liege auch weiterhin beim Gemeinderat und seinen Ausschüssen.
Zum Thema bürgerschaftliches Engagement kam die Fachkonferenz zu folgenden weiteren Empfehlungen: Eine wesentliche Verbesserung der kommunalinternen Rahmenbedingungen für das bürgerschaftliche Engagement wurde in einer Vernetzung örtlich vorhandener Anlaufstellen für Interessierte bzw. in der Einrichtung solcher Anlaufstellen gesehen.
Bürgerinnen und Bürger sollten in ihrer Motivation zum Engagement gestärkt werden, indem die Städte ihnen klar umrissene Angebote für ehrenamtliche Tätigkeiten unterbreiten, ihnen Qualifizierungsmöglichkeiten dafür eröffnen und ihre Tätigkeit in der Öffentlichkeit angemessen würdigen.
Die Konferenz mahnte auch eine Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Stärkung bürgerschaftlichen Engagements an. Es wurde begrüßt, dass die Enquete-Kommission Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements des Deutschen Bundestages einer Professorengruppe einen entsprechenden Prüfauftrag übergeben hat, der bis Mitte des Jahres abgeschlossen sein soll.
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