Fachgemeinschaft Bau teilt die Bedenken des Bundesrechnungshofes im Fall Philipp Holzmann
(Berlin) - Der Hauptgeschäftsführer der Fachgemeinschaft Bau, RA Wolf Burkhard Wenkel, teilt die massiven Bedenken des Bundesrechnungshofes gegen die staatliche Stützung des Baukonzerns Philipp Holzmann. RA Wenkel sagte: "Die Bundesregierung sollte nicht nur aus haushaltsrechtlichen Gründen, sondern auch aus ordnungs- und wettbewerbspolitischen Gründen die zugesagten Bürgschaften zurücknehmen. Holzmann ist nicht nur ein finanzielles Fass ohne Boden, sondern der Baukonzern verschafft sich mit Hilfe staatlicher Unterstützung erhebliche Wettbewerbsvorteile gegenüber den mittelständischen Baubetrieben."
RA Wenkel wiederholte seinen Vorwurf, dass auch das Marktverhalten Philipp Holzmanns - durch das Einschalten ausländischer Subunternehmer - auf dem deutschen Baumarkt für einen enormen Verdrängungswettbewerb im Mittelstand gesorgt hat. Außerdem trägt Holzmann Mitverantwortung für den Verfall der Baupreise, unter denen die Baubetriebe seit Jahren zu leiden haben.
RA Wenkel verwies darauf, dass nunmehr seit mehr als einem Jahr unter den Augen der Spitzenverbände der deutschen Bauwirtschaft und der IG BAU bei Philipp Holzmann eine rechtswidrige Arbeitszeitregelung praktiziert werde. Die Wettbewerbsvorteile, die sich Holzmann dadurch verschaffe, gehen ebenfalls voll zu Lasten der inländischen Baubetriebe. RA Wenkel sagte abschließend, die Bundesregierung hätte mit dem Hinweis auf die Bedenken der Europäischen Kommission und des Bundesrechnungshofes noch die Gelegenheit, ihren Fehler zu korrigieren und das Kapitel Holzmann zu schließen.
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