Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beschlossen
(Berlin) - Die Satzungsversammlung der deutschen Anwaltschaft hat am 11. Juni 2007 die mittlerweile 19. Fachanwaltschaft beschlossen. Mit dem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht steht der Anwaltschaft eine weitere Möglichkeit der Spezialisierung sowie Qualifizierung und den Mandanten eines neues Auswahlkriterium zur Verfügung. Mit diesem Beschluss ist auch die Forderung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) nach Ausweitung der Fachanwaltschaften umgesetzt worden. Die Änderung der Fachanwaltsordnung (FAO) kann frühestens zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.
Mit dem Beschluss der Satzungsversammlung zur Einführung einer weiteren Fachanwaltschaft wird sowohl für die Anwaltschaft als auch für die Mandanten das richtige Signal gegeben, so Rechtsanwalt Hartmut Kilger, DAV-Präsident. Die DAV-Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht habe die Einführung dieser Fachanwaltschaft gefordert und sich aktiv engagiert. Dass es eine solche Arbeitsgemeinschaft des DAV mit seinen über 500 Mitgliedern gibt, zeige den Bedarf für diese Fachanwaltschaft.
Die Anwaltschaft muss sich spezialisieren und gleichzeitig qualifizieren, der Fachanwalt ist der geprüfte Spezialist. Die Fachanwaltschaft wird nur verliehen, wenn die theoretischen Kenntnisse in einer Prüfung nachgewiesen sind und die praktische Erfahrung dokumentiert wird. Außerdem ist mit der Führung des Fachanwaltstitels die jährliche Erfüllung einer Fortbildungspflicht verbunden, die auch nachzuweisen ist. Für den Mandanten wird es einfacher und übersichtlicher, den richtigen, spezialisierten Fachanwalt für sein Rechtsproblem zu finden. Der Anwalt kann sich auf der anderen Seite in einem übersichtlichen Markt besser positionieren.
Nach den Beschlüssen der Satzungsversammlung gibt es nunmehr 19 Fachanwaltschaften für folgende Rechtsgebiete:
Arbeitsrecht, Familienrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Insolvenzrecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsrecht, Bau- und Aktienrecht, Erbrecht, Transport- und Speditionsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Handels- und Gesellschaftsrecht, Urheber- und Medienrecht, Informationstechnologierecht (IT-Recht) und Bank- und Kapitalmarktrecht.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Swen Walentowski, Pressesprecher
Littenstr. 11, 10179 Berlin
Telefon: (030) 7261520, Telefax: (030) 726152190