Pressemitteilung | BÄK Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V.

Fach-Weiterbildung wird transparenter

(Ludwigshafen) - Die Weiterbildungsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Deutschland soll klarer und eindeutiger gegliedert werden. Das sieht ein Beschluss des 104. Deutschen Ärztetages zum so genannten Paragraphenteil der (Muster)-Weiterbildungsordnung vor. Der diesjährige Ärztetagsbeschluss ist Grundlage für weitere Beratungen für eine Novellierung der Facharzt-Weiterbildung auf den nächsten beiden Ärztetagen.

Kernelement der neuen Paragraphenteils ist das Verständnis über die "Gebietsdefinition" und die "Facharztkompetenz". Künftig sollen Gebietsgrenzen klar definiert werden und auch Hochspezialisierungen und Innovationen, die nicht oder noch nicht in einem Weiterbildungsgang beschrieben sind, eindeutig zugeordnet werden können. Alle im Weiterbildungsrecht zu regelnden Inhalte werden in eine neue Systematik integriert und unterteilen sich in eine

- Facharzt-,

- Schwerpunkt-,

- Bereichsweiterbildung oder in einen

- Befähigungsnachweis.

Damit soll mehr Transparenz bei der ärztlichen Weiterbildung geschaffen werden. "Der Patient kann sich bei der Bewertung ärztlicher Qualifikationen durch die neue Systematik und durch die Neuformulierungen besser zu recht finden", erklärte Dr. Hans Hellmut Koch, Vorsitzender der Weiterbildungsgremien der BÄK und Präsident der Bayerischen Landesärztekammer. Auch komme es zu einem Qualitätsgewinn bei der Weiterbildung. Der Erwerb einer Weiterbildungsbezeichnung setze künftig in jedem Fall eine Prüfung voraus. Es werde dadurch mehr Prüfungen geben als bisher, vor allem wegen der Einführung des so genannten Befähigungsnachweises, so Koch.

Der Befähigungsnachweis ermögliche dem Facharzt, fakultative Inhalte zusätzlich, während bzw. anschließend - also auch berufsbegleitend - zu erlernen. Dazu gehörten bestimmte Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, über die nicht jeder Facharzt verfügen müsse und die damit nicht zu den Mindestinhalten der Facharztkompetenz gehören. Diese seien einzelnen Fachärzten klar zugeordnet, mit einer Prüfung belegt und führten zu einer
ankündigungsfähigen Bezeichnung, heißt es in dem Beschluss des Ärztetages.

Die Novellierung der Weiterbildungsordnung sei deshalb dringend geboten, weil sich nicht mehr alle Inhalte eines Gebietes in der Weiterbildungsordnung abbilden ließen und innerhalb einer vorgegebenen Mindestweiterbildungszeit zum Facharzt vermittelbar seien. Auch ist es sinnvoll, sehr spezielle Inhalte eines Gebietes nicht von jedem Arzt obligatorisch im Rahmen der Weiterbildung zum Facharzt zu verlangen. Das würde Engpässe in der Weiterbildung hervorrufen und eine mangelnde Ausrichtung auf die Notwendigkeiten der medizinischen Versorgung bedeuten.

Die Weiterbildungsordnung regelt den Erwerb eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für festgelegte ärztliche Tätigkeiten nach Abschluss der Berufsausbildung. Ziel der Weiterbildungsordnung ist zugleich auch die Sicherung der Strukturqualität ärztlicher Berufsausübung. Die
(Muster)-Weiterbildungsordnung bedarf daher auf Grund der gesetzlichen Regelungen einer kontinuierlichen Weiterentwicklung unter Berücksichtigung des medizinischen Fortschritts und der Notwendigkeit einer optimalen Patientenversorgung.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V. Herbert-Lewin-Str. 1 50931 Köln Telefon: 0221/40040 Telefax: 0221/4004388

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