Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

EZB-Leitzinssenkung: Banken müssen Zinssenkung weiter geben

(Berlin) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Banken aufgefordert, die Leitzinssenkung der Europäischen Zentralbank (EZB) an die Privatkunden weiterzugeben. „Es ist ein Skandal, dass Banken in der Vergangenheit die Leitzinssenkungen zum Teil nicht weitergereicht und statt dessen im Gegenzug ihre Kreditzinsen sogar noch erhöht haben“, so Prof. Dr. Edda Müller, Vorstand des vzbv. Dies käme faktisch einer Subventionierung der Banken gleich. Auch an die EZB richtete der vzbv den Appell, öffentlichen Druck auszuüben, damit die Banken die Leitzinssenkung weitergeben. Die EZB hatte heute die Leitzinsen um weitere 0,25 Prozent gesenkt.

Insgesamt hat die EZB seit der letzten Erhöhung im November 2000 die Leitzinsen in fünf Schritten von 4,75 Prozent auf nunmehr 2,50 Prozent gesenkt. Zugleich sind von Dezember 2000 bis 17.2.2003 nach einer Studie der FMH -Finanzberatung die Zinsen beim Privat-Girokonto-Dispo von durchschnittlich 11,50 Prozent auf 11,78 Prozent gestiegen (untersucht wurden die Zinskonditionen von 42 Banken). Der vzbv sieht darin ein dreistes Vorgehen. „Nicht nur, dass die Banken durch die Nicht-Weitergabe der Zinssenkung den angestrebten konjunkturellen Aufschwung durch die Senkung der Leitzinsen abwürgen. Sie verwenden die Zinsmargen, um ihre betrieblichen Schwierigkeiten auszubügeln“, so die vzbv-Chefin. Sie kündigte an, die EZB und den EU-Wettbewerbskommissar über dieses kundenfeindliche Verhalten der deutschen Banken zu informieren.

Laut Aussage des vzbv haben Bankkunden sogar einen Rechtsanspruch auf eine korrekte Zinsanpassung, wenn dies laufende Verträge betrifft, die eine sogenannte Zinsanpassungsklausel enthalten. So hatte der Bundesgerichtshof 1986 entschieden, dass die Banken bei solch variablen Zinsregelungen dazu verpflichtet sind, bei Verbesserung ihrer Refinanzierungskonditionen, wie dies bei Leitzinssenkungen der Fall sein kann, die Zinsen innerhalb einer angemessenen Frist zu senken (BGH-Urteil vom 6.3.1986 - III ZR 195/84).

Der vzbv rät Verbrauchern, die den Eindruck haben, bei bestehenden Kreditverträgen sei der Zins nicht korrekt angepasst worden, sich an die Verbraucherzentrale ihres Bundeslandes zu wenden. Bei neuen Krediten sollten sie zudem genau vergleichen, welcher Zinssatz ihnen angeboten wird. Auch hierzu halten die Verbraucherzentralen Informationen bereit.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. - Pressestelle Markgrafenstr. 66 10969 Berlin Telefon: 030/258000 Telefax: 030/25800218

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