Pressemitteilung | Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

ExtraEnergie: Weiterer Etappensieg gegen vorsätzliche Preistricksereien / Auskunftsanspruch über falsche Gewinne des Energieversorgers erneut bestätigt

(Leipzig) - Unzulässige Preiserhöhungen, versteckt in seitenlangen E-Mails: Im langjährigen Rechtsstreit der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die ExtraEnergie GmbH hat das Oberlandesgericht Düsseldorf das Teilurteil der Vorinstanz aus 2019 zu ganz überwiegenden Teilen bestätigt (Urteil vom 18.05.2021, Az.: I-20 U 63/19 n.rk.). Damals verurteilte das Landgericht Düsseldorf den bundesweit tätigen Strom- und Gaslieferanten, der Verbraucherzentrale Sachsen vollumfänglich Auskunft darüber zu erteilen, welche Gewinne seit 2014 aufgrund einer rechtswidrigen Preiserhöhungsmitteilung an Verbraucher vereinnahmt wurden. ExtraEnergie war damals dagegen in Berufung gegangen.

Dem Energieanbieter wurde zuvor in 2015 und 2016 gerichtlich untersagt, sich nicht auf die in fraglichen E-Mails angekündigten Preiserhöhungen berufen zu können. Die damaligen Preiserhöhungen, die sich inmitten einer seitenlangen allgemeinen E-Mail versteckten, waren nicht transparent und daher unwirksam.

"Die Gewinnabschöpfung soll dazu führen, die Gewinne herauszugeben, die sie durch die unzulässigen Preisänderungsmitteilungen eingespielt haben", so Claudia Neumerkel, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Sachsen. "Damit liegt der Anlass einer ganzen Prozesskette zwar schon einige Jahre zurück. Der lange Atem zur Verfolgung der Ansprüche geht uns dennoch nicht abhanden. Wir wollen in jedem Fall verhindern, dass ExtraEnergie Profit aus dieser Unrechtsmasche ziehen kann."

Das OLG Düsseldorf hat in dieser Auskunftsstufe des Gewinnabschöpfungsverfahrens in der Preistrickserei nicht nur eine vorsätzliche Handlung von ExtraEnergie erkannt, sondern darüber hinaus noch weitere Preisanpassungs-E-Mails des Unternehmens aus dem Zeitraum 2015 bis 2017 als unwirksam gewertet. Das OLG Düsseldorf hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen haben beide Parteien Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt.

Der gesetzliche Gewinnabschöpfungsanspruch soll unter anderem präventiv Wettbewerbsverstöße im Interesse aller Verbraucher*innen und Marktteilnehmer*innen verhindern. Der Gewinn, der durch unlauteres Handeln erlangt wurde, wird an die Bundeskasse abgeführt und einen gesamtwirtschaftlichen und sozialen Nutzen erlangen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Sachsen e.V. Katharinenstr. 17, 4109 Leipzig Telefon: 0341 696290, Fax: 0341 6892826

NEWS TEILEN: