Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Expertenbericht zu Unternehmensübernahmen ignoriert Arbeitnehmerrechte

(Berlin) - Der Expertenbericht für europaweite Vorschriften zur Übernahme von Aktiengesellschaften stärkt aus Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) die Aktionärsmacht und ignoriert völlig die Arbeitnehmerrechte. Liegt ein Übernahmeangebot für ein Unternehmen vor, sollen allein die Aktionäre entscheiden, ob es angenommen oder abgelehnt wird. Dabei berechnen sich die Stimmen nach dem so genannten risikotragenden Kapital. Dieser Begriff sei eine Erfindung der Expertengruppe und werde in der Praxis kaum weiterhelfen, sagte der DGB-Vorsitzende Dieter Schulte am Dienstag in Berlin.

Vorratsbeschlüsse, mit denen die Hauptversammlung den Vorstand und den Aufsichtsrat zur Abwehr im Falle einer Übernahme ermächtigen können, sind nicht mehr möglich. "Mit dieser Empfehlung werden Übernahmen dem freien Spiel des Marktes überlassen", kritisierte der Vorsitzende des DGB. Darüber hinaus fänden Unternehmens- und Arbeitnehmerinteressen keine Berücksichtigung mehr.

Offenbar fühle sich die Expertengruppe nicht zuständig für Vorschläge zu den Arbeitnehmerrechten, sondern sehe allein ihre Aufgabe darin, Vorschläge für einheitliche gesellschaftsrechtliche Bestimmungen zu erarbeiten. So werden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf EU-Richtlinien verwiesen, die noch gar nicht gelten. Gerade aber Unternehmensübernahmen seien häufig mit einer veränderten geschäftspolitischen Ausrichtung des Unternehmens verbunden, betonte Schulte, die eine starke Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verlangen.

Darüber hinaus orientierten sich die Empfehlungen allein an dem angelsächsischen Boardsystem. Das in Deutschland und anderen europäischen Ländern übliche "duale System" mit Vorstand und Aufsichtsrat werde völlig ausgeblendet. Folglich werde auch die nach dem neuen deutschen Recht bestehende Möglichkeit, Abwehrmaßnahmen mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu ergreifen, ausgehebelt.

Der Expertenbericht für europaweite Vorschriften zur Übernahme von Aktiengesellschaften stärkt aus Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) die Aktionärsmacht und ignoriert völlig die Arbeitnehmerrechte. Liegt ein Übernahmeangebot für ein Unternehmen vor, sollen allein die Aktionäre entscheiden, ob es angenommen oder abgelehnt wird. Dabei berechnen sich die Stimmen nach dem so genannten risikotragenden Kapital. Dieser Begriff sei eine Erfindung der Expertengruppe und werde in der Praxis kaum weiterhelfen, sagte der DGB-Vorsitzende Dieter Schulte am Dienstag in Berlin.

Vorratsbeschlüsse, mit denen die Hauptversammlung den Vorstand und den Aufsichtsrat zur Abwehr im Falle einer Übernahme ermächtigen können, sind nicht mehr möglich. "Mit dieser Empfehlung werden Übernahmen dem freien Spiel des Marktes überlassen", kritisierte der Vorsitzende des DGB. Darüber hinaus fänden Unternehmens- und Arbeitnehmerinteressen keine Berücksichtigung mehr.

Offenbar fühle sich die Expertengruppe nicht zuständig für Vorschläge zu den Arbeitnehmerrechten, sondern sehe allein ihre Aufgabe darin, Vorschläge für einheitliche gesellschaftsrechtliche Bestimmungen zu erarbeiten. So werden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf EU-Richtlinien verwiesen, die noch gar nicht gelten. Gerade aber Unternehmensübernahmen seien häufig mit einer veränderten geschäftspolitischen Ausrichtung des Unternehmens verbunden, betonte Schulte, die eine starke Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verlangen.

Darüber hinaus orientierten sich die Empfehlungen allein an dem angelsächsischen Boardsystem. Das in Deutschland und anderen europäischen Ländern übliche "duale System" mit Vorstand und Aufsichtsrat werde völlig ausgeblendet. Folglich werde auch die nach dem neuen deutschen Recht bestehende Möglichkeit, Abwehrmaßnahmen mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu ergreifen, ausgehebelt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0 Telefax: 030/24060-324

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