Exklusion statt Inklusion - das Land dreht freien Trägern den Geldhahn zu
(Düsseldorf) - Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz vom 16. Oktober 2013 hat das Land die ersten Schritte auf dem Weg zur inklusiven Bildung an allgemeinen Schulen in NRW gesetzlich festgelegt. Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung sollen grundsätzlich immer ein Platz an einer allgemeinen Schule angeboten werden. Allerdings bislang nur für die Förderbedarfe Lernen oder emotionale und soziale Entwicklung (LES).
Viele Schulen in freier Trägerschaft in Nordrhein-Westfalen arbeiten weit über das vom Land hinaus geforderte Maß inklusiv. Sie beschulen nicht nur Kinder mit Förderbedarf LES, sondern auch Kinder mit Down-Syndrom, autistische Kinder, mehrfach körperbehinderte Kinder - also Schülerinnen und Schüler mit verschiedensten körperlichen und geistigen Behinderungen.
Für diese Schulen, die teilweise 25 Jahre Erfahrung im Bereich Inklusion haben, dafür mit Preisen ausgezeichnet wurden und als Vorreiter auch von staatlichen Stellen und der Politik hochgelobt werden, soll nun die Uhr zurückgedreht und die finanzielle Unterstützung zurückgefahren werden. Bestehende Rechtszusagen, auf deren Grundlage diese allgemeinbildenden Privatschulen arbeiteten, sollen auf staatliches Maß zurückgefahren werden.
Am Mittwochvormittag berät der Schulausschuss des Landtags über eine Änderung der Ersatzschulfinanzierungsverordnung, diese betrifft die inklusiv arbeitenden Ersatzschulen. Das Schulministerium verweist im Wesentlichen auf die Vergleichbarkeit zu öffentlichen Schulen, ohne sich mit der Frage auseinanderzusetzen, dass die inklusiven Ersatzschulen wesentlich weitergefasste Förderbedarfe beschulen und höhere Qualitätsstandards haben, die mit einer deutlich zurückgefahrenen Finanzierung und reduziertem Stellenbudget nicht mehr geleistet werden können.
Sollte der Ausschuss der Änderungsverordnung mehrheitlich zustimmen und diese mit den geplanten Verschlechterungen in Kraft treten, befürchtet der Verband Deutscher Privatschulen NRW e.V. dramatische Folgen für die betroffenen Schülerinnen und Schüler: Exklusion statt Inklusion. "Die Politik hat dafür zu sorgen, dass gleichbleibende Bedingungen die Existenz der Schulen und eine durchgängige Beschulung gewährleisten", fordert daher Petra Witt, Vorsitzende des Verband Deutscher Privatschulen NRW e.V., und behält sich weitere Schritte vor. "Wer Zukunft aktiv gestalten will, so wie von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft bei Ihrer Jahresauftaktkonferenz vollmundig angekündigt, der kann nicht niedrige Standards zum Maß für Leuchtturm-Projekte machen. So wird Zukunft - und Inklusion - ausgebremst."
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