Existenzminimum ist nicht verhandelbar / Statement von Rechtsanwältin Eva Steffen, Mitglied des Ausschusses Migrationsrecht des DAV
(Berlin) - In den vergangenen Tagen nahmen Vorschläge seitens der Politik zu, Sozialleistungen für Asylbewerber:innen zu senken - sei es durch Kürzungen, durch eine Beschränkung auf Sachleistungen, sogar durch Herabstufung auf bloße Reisekosten in einen anderen Dublin-Staat. Damit solle vermieden werden, "falsche Anreize" für eine Einwanderung nach Deutschland zu setzen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) warnt:
"Schon 2012 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Sorge vor angeblichen 'Pull-Faktoren' keine Rechtfertigung für eine Absenkung der Leistungen biete: 'Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.' Daran hat sich nichts geändert. Die aktuellen migrationspolitischen Pläne der Regierung widersprechen unseren grundgesetzlichen Werten.
Vielmehr ist das Nebeneinander verschiedener Sozialsysteme an sich reformbedürftig - das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gehört abgeschafft. Existenzminimum ist Existenzminimum - für eine unterschiedliche Behandlung darf kein Platz sein. Die in § 1 AsylbLG genannten Personengruppen sind in die regulären Sozialsysteme einzubeziehen. Das würde die behördliche Doppelstruktur entbehrlich machen und die Verwaltung entlasten."
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