Pressemitteilung | ZAW e.V. - Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft

Europas Werbebranche fordert Grundlagenstudien / EU-Eingriff in Alkoholwerbung auf schwankendem Boden

(Brüssel) – Die Werbebranche in Europa hält den Entwurf einer Empfehlung der EU an ihre Mitgliedstaaten zu Eingriffen in die Werbung der Anbieter alkoholischer Getränke im Zusammenhang mit Jugendschutz für "deutlich mangelhaft". Dem jetzt in Brüssel bekannt gewordenen Text eines von der EU-Kommission erstellten Beschlusspapiers für den Ministerrat fehle das Fundament von beweisbaren Tatsachen, um Werberestriktionen über die bisherigen, teils freiwilligen Beschränkungen der Produzenten hinaus zu rechtfertigen, schreibt die europäische Vereinigung Advertising Information Group (AIG) in einer Stellungnahme an die Brüsseler Behörde.

Schon die Ausklammerung der betroffenen Hersteller aus der Erarbeitung des Entwurfs sowie dessen inhaltliche Tonalität stoße in der europäischen Werbewirtschaft auf Befremden. Der Markenwettbewerb der Produzenten enthalte anscheinend für die Verfasser des Beschlusspapiers fahrlässige bis gefährliche Elemente. Nur so seien Empfehlungen zu verstehen, Werbung solle "keine Anspielung zur Drogenwelt", "keine Darstellung von Gewalt und antisozialem Verhalten" oder "keine Ermunterung zu exzessivem oder unverantwortlichem Konsum" alkoholischer Getränke wiedergeben.

Auch der Vorschlag zur Installierung eines "unabhängigen" Aufsichtsgremiums für die Vorkontrolle von Werbung und ihre inhaltliche Steuerung durch Beschwerden von außen sei ein Indiz für die Einstufung der Werbung als erheblichen Risikofaktor. Dabei sei Werbung der Produzenten generell eine Werbung gegen Missbrauch: Beherrschendes Thema dort sei Genuss – also maßvoller Konsum und damit verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol. Aus moralischer Selbstverpflichtung und auch aus ökonomischer Rationalität hielten sich die Anbieter ohnehin aus der Bewerbung ihrer Produkte gegenüber Kindern heraus.

Über die bereits durch die Regelungen der EU-Fernsehrichtlinie vorgegebenen Werberestriktionen hinaus existierten zusätzlich in fast allen europäischen Ländern selbstdisziplinäre Regelwerke, die Bedenken der Werbekritiker weitgehend ausräumen dürften.

Der geplanten EU-Empfehlung fehle jeglicher Beleg für den kausalen Zusammenhang von Werbung, Konsum und Missbrauch, insbesondere zu den Motiven des Alkoholmissbrauchs von Jugendlichen. So weise zum Beispiel eine Kausalanalyse der Universität Bonn aus dem Jahr 1999 nach, dass das Trinkverhalten Jugendlicher eindeutig nicht durch Werberestriktionen zu steuern ist.

Die AIG empfiehlt der EU-Kommission unter anderem eine öffentliche Anhörung der Werbewirtschaft in Brüssel zur Alkoholwerbung, eine Länderanalyse über den rechtlichen und selbstdisziplinären Status in den Mitgliedstaaten, eine europäische Konsumstudie über den Alkoholverzehr sowie eine Analyse der neueren wissenschaftlichen Literatur über die Ursachen des Alkoholkonsums Jugendlicher und deren Gründe für den Missbrauch solcher Produkte.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. Villichgasse 17, 53177 Bonn Telefon: 0228/820920 Telefax: 0228/357583

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