Europaratskonvention zum Schutz der anwaltlichen Berufsausübung: Ein Meilenstein für den Rechtsstaat!
(Berlin) - Europaratskonvention zum Schutz der anwaltlichen Berufsausübung: Ein Meilenstein für den Rechtsstaat!
Statement von Rechtsanwalt Stefan von Raumer, Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV)
Die Konvention zum Schutz der anwaltlichen Berufsausübung („Convention of the Protection of Lawyers“) wurde gestern durch das Ministerkomitee des Europarats beschlossen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) zählt zu den Mitinitiatoren und hat sich mit zahlreichen Stellungnahmen in das Verfahren eingebracht, auf Ebene des Rats der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) auch zusammen mit der Bundesrechtsanwaltskammer. Die Konvention stellt einen bedeutenden Fortschritt für die Sicherung der Unabhängigkeit sowie der Kernwerte der Anwaltschaft dar.
„Die Konvention sichert anwaltliche Grundwerte erstmals rechtsverbindlich auf Ebene des Europarats ab. Das ist ein Meilenstein zum Schutz der freien und unabhängigen Berufsausübung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten!
Leider ist zu beobachten, dass in vielen Teilen der Welt – auch in Europa – Rechtsanwält:innen eingeschüchtert, verfolgt oder gar inhaftiert werden, wenn sie bestimmte Mandanten vertreten. Umso wichtiger ist es, dass die Konvention die Vertragsstaaten verpflichtet, effektive Maßnahmen zum Schutz von Anwältinnen und Anwälten vor Bedrohungen, Einschüchterungen und unzulässigen Eingriffen zu ergreifen. Gestärkt werden außerdem grundlegende Prinzipien wie die Vertraulichkeit der Mandatsbeziehung und der Schutz des anwaltlichen Berufsgeheimnisses. Auch die Unabhängigkeit der Kammern wird sichergestellt. In Deutschland wird die Konvention etwa zu Verbesserungen im Bereich der Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Anwält:innen und der Mandantschaft führen.
Nachdem wir uns viele Jahre dafür eingesetzt haben, freuen wir uns sehr, dass der Europarat diese Konvention nun verabschiedet hat. Es handelt sich um eine offene Konvention: Sie kann also auch von Staaten ratifiziert werden, die nicht Mitgliedstaaten des Europarats sind. Damit die Konvention in Kraft treten kann, bedarf es der Ratifizierung durch mindestens 8 Staaten, davon 6 Staaten, die Mitglieder des Europarates sind. Wir werden uns auch in den kommenden Jahren gemeinsam mit unseren Partnern für eine Ratifizierung durch möglichst viele Staaten einsetzen, um diesem so wichtigen Instrument zum Erfolg zu verhelfen.“
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV), Littenstr. 11, 10179 Berlin, Telefon: 030 7261520