Pressemitteilung | Allianz Verpackung und Umwelt (AVU)

Europäisches Kreislaufwirtschaftspaket auf der Zielgeraden: Verpackungsrichtlinie darf freien Warenverkehr nicht behindern

(Berlin) - Die Verhandlungen zum Europäischen Kreislaufwirtschaftspaket befinden sich auf der Zielgeraden. Im Rahmen des sogenannten Trilogs von Europäischem Rat, Kommission und Parlament wird nach der Abfallrahmenrichtlinie nun auch die Verpackungsrichtlinie behandelt. Ein Sondertreffen der drei Verhandlungspartner am Sonntag, 17. Dezember 2018, zeigt den Einigungswillen, die Rücknahme- und Recyclingregeln für Verkaufsverpackungen in Europa zu modernisieren und anzugleichen sind. Die AGVU begrüßt das Vorhaben, das Kreislaufwirtschaftspaket so schnell wie möglich zu verabschieden. Mit dem Regelungspaket dürfen Verpackungsabfälle zukünftig nicht mehr deponiert werden, vielmehr sind die wertvollen Rohstoffe durch anspruchsvolle Verwertungsvorgaben für neue Produktionsprozesse zu sichern.

Zu begrüßen ist außerdem die Einführung der Produktverantwortung als Leitprinzip im Europäischen Kreislaufwirtschaftspaket. "Mit der Produktverantwortung werden Ziele und Pflichten eindeutig dem Hersteller zugeordnet", so der AGVU-Vorsitzende Carl Dominik Klepper. "Rücknahmesysteme auf Basis der Produktverantwortung erzielen nachweislich die besten ökologischen und wirtschaftlichen Ergebnisse, denn hier werden Effizienzvorteile genutzt und Innovationen, auch aus marktwirtschaftlichem Kalkül, vorangetrieben", so Klepper weiter.

Kritisch sieht die AGVU die nun vorgeschlagene Zuordnung von Änderungen der Verpackungsrichtlinie in das Umweltrechtsregime nach Art. 192 Europavertrag. Bisher war die Richtlinie in den Binnenmarktbereich eingeordnet. "Damit würde sich das Notifizierungsverfahren ändern und erhebliche Hemmnisse für den grenzüberschreitenden Handel von verpackten Waren mit sich bringen", betont Klepper. Hintergrund ist, dass die Binnenmarkttauglichkeit von neuen nationalen Gesetzen erst im Nachhinein durch die EU-Kommission geprüft werden kann. Dies betrifft zum Beispiel individualstaatliche Kennzeichnungspflichten. Im Gegensatz dazu sieht die bisher gültige Rechtsgrundlage des Binnenmarktregimes eine Vorab-Prüfung durch die Kommission vor.
Die AGVU sieht die deutliche Gefahr einer Behinderung des freien Verkehrs von verpackten Waren, falls die Hersteller zukünftig mit einer Unzahl verschiedener nationalstaatlicher Verpackungs- oder Kennzeichnungsvorgaben konfrontiert werden sollten. Der Verband fordert die Bundesregierung auf, sich für die Beibehaltung der binnenmarktrechtlichen Rechtsgrundlage der Verpackungsrichtlinie nach Art. 144 Europavertrag einzusetzen.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt e.V. (AGVU) Pressestelle Albrechtstr. 9, 10117 Berlin Telefon: (030) 2064266, Fax: (030) 20642688

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