Pressemitteilung | ZAW e.V. - Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft

Europäischer Gerichtshof weist deutsche Klage ab / Medien besonders betroffen / „EuGH entmündigt Mitgliedsstaaten“ / ZAW: Keine messbaren Vorteile für Bürger und Binnenmarkt

(Berlin) - Ein dunkler Tag für Europa, so fasst der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) für seine 41 Mitgliedsorganisationen die Abweisung der deutschen Klage gegen die Tabakrichtlinie der EU vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zusammen. Das Regelwerk verbietet Werbung für sämtliche Tabakwaren in Printmedien, im Internet sowie Sponsoraktivitäten bei Veranstaltungen mit grenzüberschreitendem Charakter.

Nach Beurteilung des ZAW hätte der EuGH eine politische Entscheidung gefällt, die sich am Zeitgeist und nicht am Vertragsrecht der Europäischen Union orientiert. Von der Luxemburger Entscheidung gingen keine messbaren Vorteile für Bürger und Binnenmarkt aus, so ZAW-Hauptgeschäftsführer Georg Wronka heute in Berlin.

Das EuGH-Urteil fördere den Machtwillen der EU-Kommission. Nachdem der Gerichtshof die im Europäischen Vertrag festgelegte nationale Zuständigkeit der 25 Mitgliedsstaaten für rechtliche Regelungen im Gesundheitsbereich ignoriert habe, könne die Brüsseler Behörde unter dem Vorwand der Binnenmarkt-Harmonisierung in die Kommunikationsfreiheit der Unternehmen sämtlicher Wirtschaftszweige eingreifen. Der ZAW fordere die Mitgliedsstaaten dazu auf, sich gegen diese Einschränkung ihrer Souveränität zur Wehr zu setzen.

Die vom EuGH gebilligte Werbezensur steht nach Auffassung des ZAW auch im krassen Widerspruch zum Leitbild des mündigen Konsumenten, das der

Gerichtshof selbst in früheren Urteilen entwickelt hatte. Nun drohe Konfusion bei werberechtlichen Entscheidungen der nationalen Gerichte.

Es gehöre zu den psycho-sozialen Irrtümern des Jahrhunderts, dass mit Werbezensur Konsum von Menschen gelenkt werden könnte. Durch Werbeverbote werde keine Zigarette weniger geraucht, kein Glas weniger Alkohol getrunken, keine Tablette weniger geschluckt oder das Essverhalten gesteuert. Nun würde den Vorurteilen Auftrieb gegeben.

Ebenso setzt die EuGH-Entscheidung falsche Akzente in der Gesundheitspolitik. Werbezensur mache Produkte für Jugendliche durch die Aura des Verbotenen reizvoller. Auch verbanne die EU-Richtlinie Werbung weitgehend aus der Öffentlichkeit und werde damit weniger kontrollierbar und diskutierbar.

Das Tabakwerbeverbot reihe sich ein in zahlreiche Werbezensurmaßnahmen der Europäischen Union. Wie in den Bereichen TV-Werbung, Automobile, Lebensmittel, Ernährung und alkoholische Getränke. Für den Europäischen Binnenmarkt bedeutet das in der Konsequenz: Dynamik in den Märkten wird abgebremst sowie Innovationsfreude und Forschung behindert und Arbeitsplätze gefährdet.

Außerdem weist der ZAW auf die monetäre Auszehrung der Medien durch Werbeverbote hin. Das EuGH-Urteil ziehe einen Verlust von 160 Millionen Euro für Pressemedien und Sponsoring nach sich. „Das Bedrohungspotential für die Medien aber ist weitaus größer“, so ZAW-Hauptgeschäftsführer Wronka. Ein Werbeverbot der Markenwerbung für alkoholhaltige Getränke würde allein im Sektor der klassischen Werbemedien 575 Million Euro Einnahmeverlust betragen. Auf die Lebensmittelindustrie einschließlich Handel entfielen zur Zeit 4,5 Milliarden Euro und auf die Automobilindustrie 1,5 Milliarden Euro Werbeausgaben.

Wronka kündigte an, dass der ZAW mit seinen verbündeten Organisationen in Deutschland und Europa die Debatte um die Zusammenhänge von Werbung, Wirtschaft, Medien und Gesellschaft weiter forcieren werde. „Das EuGH-Urteil werden wir als Mittel zum Kampf für die Kommunikationsfreiheit der Unternehmen, ihrer Agenturen und die monetäre Ausstattung der Medien einsetzen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft e.V. (ZAW) Volker Nickel, Geschäftsführer Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin Telefon: (030) 590099-700, Telefax: (030) 590099-722

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