Pressemitteilung | Deutscher Sportwettenverband e.V.

Europäischer Gerichtshof: Glücksspielstaatsvertrag verstößt gegen Europarecht / Grundlegende Reform der Sportwettenregulierung erforderlich

(Berlin) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute in seinem Urteil in der Rechtssache Ince (C-336/14) mit klaren Worten entschieden, dass die deutsche Rechtslage im Bereich der Sportwetten nicht mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar ist. Damit ist nicht nur das seit vier Jahren ergebnislos laufende Sportwettenkonzessionsverfahren hinfällig, sondern die gesamte gesetzliche Grundlage für Glücksspiele in Deutschland reformbedürftig.

Mathias Dahms, Präsident des Deutschen Sportwettenverbands (DSWV) kommentiert das Urteil:
"Heute bewahrheitet sich erneut, dass der Glücksspielstaatsvertrag gegen europäisches Recht verstößt. Es reicht nun nicht mehr aus, wie in den vergangenen Jahren an gescheiterten Konzepten herumzudoktern. Es ist nun an der Zeit für eine grundlegende Reform der Glücksspielregulierung der Bundesländer."

Es ist bereits der dritte Staatsvertrag in Folge, der an der Rechtsprechung der höchsten Gerichte gescheitert ist. Zuvor waren bereits der Lotteriestaatsvertrag 2006 vom Bundesverfassungsgericht und der Glücksspielstaaatsvertrag 2010 vom EuGH in wesentlichen Teilen für rechtswidrig erklärt worden.

Der EuGH führt in seiner heute veröffentlichten Pressemitteilung aus:

"Der Gerichtshof stellt insoweit fest, dass die Experimentierklausel die Unvereinbarkeit des vormaligen Staatsmonopols mit dem freien Dienstleistungsverkehr nicht behoben hat, soweit die alte Regelung unter Berücksichtigung dessen, dass keine Konzessionen erteilt wurden und dass die staatlichen Veranstalter weiterhin Sportwetten veranstalten können, trotz des Inkrafttretens der Reform von 2012 in der Praxis weiter Bestand hat."

Hintergrund in dem Verfahren ist der Versuch der zuständigen bayerischen Behörden, eine grenzüberschreitend tätige Vermittlerin von Sportwetten wegen fehlender deutscher Erlaubnis strafrechtlich zu belangen. Das Amtsgericht Sonthofen hatte jedoch erhebliche Zweifel, ob der zugrundeliegende Glücksspielstaatsvertrag und das auf einer Experimentierklausel beruhende Erlaubnisverfahren für Sportwetten, das mittlerweile auch von deutschen Gerichten gestoppt wurde, mit dem Unionsrecht konform sei. Das Amtsgericht Sonthofen legte dem EuGH mehrere Fragen zur richtigen Auslegung und Anwendung des Unionsrecht vor.

Mathias Dahms ergänzt:
"Ein bloßes Anheben der Anzahl der Sportwettenkonzessionen wird nicht die grundlegenden Konstruktionsfehler des Staatsvertrags heilen. Stattdessen müssen wir in Deutschland konstruktiv über eine umfassende Neuregelung der Materie diskutieren."

Der DSWV fordert daher im Rahmen einer umfassenden Neuregelung hohe qualitative anstatt quantitativer Marktzugangsbeschränkungen einzuführen. Zudem müssen die Zuständigkeiten der Länder in der Regulierung und im Vollzug neu geregelt werden. Die Idee einer unabhängigen Landesanstalt unterstützt der DSWV ausdrücklich.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Sportwettenverband e.V. Pressestelle Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin Telefon: (030) 403 680 160, Fax: (030) 403 680 170

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