Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte berät über Beschwerde wegen Bildveröffentlichungen / VDZ am Verfahren beteiligt
(Berlin) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wird am 6. November 2003 über eine Beschwerde der Caroline von Monaco beraten. Die Prinzessin fühlt sich insbesondere durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1999 in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte seinerzeit entschieden, dass Personen des öffentlichen Lebens die Veröffentlichung von Bildern hinnehmen müssen, die sie in alltäglichen oder privaten Zusammenhängen außerhalb ihrer eigenen vier Wände zeigen, sofern sie sich dort nicht in einer örtlichen Abgeschiedenheit wähnen können. Die vom Grundgesetz geschützte Pressefreiheit umfasse auch unterhaltende Beiträge sowie deren Bebilderung. Jede Unterscheidung liefe am Ende auf eine Bewertung und Lenkung durch staatliche Stellen hinaus.
Mit der Beschwerde will die Prinzessin erreichen, dass eine Bildberichterstattung in Europa über Personen des öffentlichen Lebens nur noch bei offiziellen Anlässen oder mit deren Einwilligung zulässig ist.
Wenn ihr das gelingt, werde die Presse auf die Funktion eines "Hofberichterstatters" degradiert, erklärte Wolfgang Fürstner, Geschäftsführer des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), heute in Berlin. Beschwerdegegner in diesem Verfahren ist die Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesregierung verteidigt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofes: Sie werde den widerstreitenden Rechtsgütern durch eine abgewogene Einzelfallbetrachtung gerecht.
Der VDZ hatte seine Beiladung zu diesem Verfahren beantragt. In seiner Stellungnahme legt der Verband dar, dass die Rechtsprechung in Deutschland im Einklang mit der Europäischen Menschrechtskonvention steht.
Die Initiative des VDZ wird von ZDF und ARD, vom Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation, dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und dem Deutschen Presserat sowie dem Deutschen Journalistenverband unterstützt. Verfahrensbevollmächtigter ist Professor Christoph Grabenwarter von der Universität Graz.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ)
Haus der Presse, Markgrafenstr.15, 10969 Berlin
Telefon: 030/7262980, Telefax: 030/726298103