Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

Europäischer Gerichtshof: Brennermaut verstößt gegen EU-Recht

(Frankfurt am Main) - Österreich hat mit den 1995 und 1996 vorgenommenen Erhöhungen der Brennermaut für Lkw gegen EU-Recht verstoßen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 26. September 2000. Die Europäische Kommission hatte Österreich nicht zuletzt aufgrund massiven Drucks seitens des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. und anderer europäischer Transportverbände verklagt. Der BGL hatte bei der Europäischen Kommission seit 1995 nachhaltig hinterlegt, die Brennermaut verstoße gegen die Maut- und Benutzungsgebührenrichtlinie der EU.

Der Europäische Gerichtshof sieht in der Mautregelung für die Brennerautobahn gleich drei Verstöße gegen das EU-Recht.

1. Die Mauterhöhungen betrafen nur Lkw und Fahrzeugkombinationen mit mehr als 3 Achsen, die die Gesamtstrecke der Brennerautobahn befahren. Da es sich hierbei vorwiegend um nichtösterreichische Fahrzeuge handelt, sehen die europäischen Richter darin eine Diskriminierung ausländischer Verkehrsunternehmen.

2. Da die Mauterhöhung nur die Gesamtstrecke betraf, werde - so die Richter - der Transitverkehr benachteiligt gegenüber Verkehren, bei denen nur Teilstrecken genutzt werden. Dies stellt eine nach EU-Recht verbotene Diskriminierung dar.

3. Nach EU-Recht müssen sich Mautgebühren an den Kosten für Bau, Betrieb und weiteren Ausbau des betreffenden Straßennetzes orientieren. Nach Prüfung der Einnahmen und der Ausgaben des Betreibers - der Alpen Straßen AG - für die Brennerstrecke kommen die höchsten europäischen Richter zu der Erkenntnis, dass die Brennermaut bereits vor den Erhöhungen die zugrunde zu legenden Kosten um mehr als 150 Prozent überstieg.

Das Urteil bestätigt die vom BGL bereits seit langem vertretene Auffassung, dass die Brennermaut rechtswidrig erhoben wurde. Der BGL prüft, nach welchem Verfahren deutsche Transportunternehmer Rückerstattungsansprüche geltend machen können.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Breitenbachstr. 1, 60487 Frankfurt Telefon: 069/79190 Telefax: 069/7919227

NEWS TEILEN: