Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Europäische Wettbewerbspolitik gefährdet die kommunale Daseinsvorsorge

(Berlin) - Die deutschen Städte und Gemeinden warnen vor einer überzogenen Wettbewerbspolitik der Europäischen Union. Der Vorsitzende des Finanzausschusses des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Oberbürgermeister Heinz Kälberer, mahnte heute anlässlich der Sitzung des Ausschusses in Feuchtwangen Korrekturen dieser Politik an. Die bisher von europäischer Seite verfolgte Politik bei der Liberalisierung öffentlicher Dienstleistungen und der finanziellen Beziehung der öffentlichen Hand zu ihren Unternehmen greife einseitig in die bisher durch die Kommunen gewährleistete Grundversorgung der Bevölkerung mit Strom, Wasser, öffentlichem Nahverkehr und Sparkassen ein. "Es muss ein vernünftiger Ausgleich zwischen der Wettbewerbspolitik und den Gemeinwohl-Verpflichtungen im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge gefunden werden", so Kälberer. Die Bürger erwarteten von ihren Kommunen neben der sicheren Versorgung auch einen gleichberechtigten Zugang zu diesen Diensten. Außerdem verlangten sie, dass umweltpolitische und soziale Aspekte dabei berücksichtigt würden.

Eine für die Zukunft der kommunalen Selbstverwaltung bedeutsame Neuregelung stelle der Artikel 16 des EG-Vertrages dar. Danach dürfe das Prinzip des allein an Wettbewerbsgesichtspunkten ausgerichteten europäischen Binnenmarktes nicht mehr alleiniges Politikziel sein. Es bedürfe vielmehr des Ausgleichs mit dem Gemeinwohlprinzip.

Kälberer verwies mit Blick auf die kommunale Daseinsvorsorge auf bewährte, grundlegende Strukturen, die die nationale Identität der Mitgliedstaaten ausmachten: "Wer die kommunale Daseinsvorsorge in Frage stellt, gefährdet die Zustimmung der Bürger zum gesamten Integrationsprozess." Das Subsidiaritätsprinzip des EG-Vertrages mache nur dann Sinn, wenn Konzeption, Umfang und Organisationsform der gemeinwohlorientierten Leistungen eine Angelegenheit der Mitgliedstaaten blieben; in Deutschland seien das die Länder und die Kommunen.

Allen diesen Gesichtspunkten trage die am 20. September 2000 durch die Europäische Kommission verabschiedete Neufassung ihrer Mitteilung zur Daseinsvorsorge in Europa nicht Rechnung. Daher unterstützte Kälberer die Initiative der Ministerpräsidenten der Länder, die Absicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge in letzter Konsequenz durch eine Änderung des EG-Vertrages zu gewährleisten.

Abschließend nannte der Oberbürgermeister die aktuelle Diskussion um die Vereinbarkeit der Haftung der Kommunen für ihre Sparkassen mit beihilferechtlichen Vorschriften des EG-Vertrages als ein Beispiel für die Auseinandersetzung um die kommunale Daseinsvorsorge. Die bestehenden öffentlich-rechtlichen Strukturen des Sparkassensystems in der Bundesrepublik Deutschland müssten erhalten bleiben. Die Sparkassen seien in dieser Form ein wichtiges Instrument gestaltender kommunaler Politik vor Ort. Sie erfüllten insbesondere im ländlichen Raum durch ihr Angebot an Finanzdienstleistungen und ihr gemeinnütziges Engagement einen wichtigen öffentlichen Auftrag.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/77307201 Telefax: 030/77307200

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