Europäische Nutzenbewertung mutig vorantreiben!
(Berlin) - Die europäische Nutzenbewertung von Arzneimitteln („EU-HTA“) ist am 12. Januar gestartet. Jetzt liegt in Deutschland ein Referentenentwurf zur Anpassung der Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung vor. Diesen kommentiert Han Steutel, Präsident des vfa, so:
„Auf dem globalen Pharmamarkt beobachten wir eine deutliche Verschiebung. Immer mehr Investitionen in Forschung und Entwicklung fließen in Richtung USA und China. Europa verliert an Innovationskraft und damit an Wettbewerbsfähigkeit – mit spürbaren Folgen, auch für den Zugang zu modernen Arzneimitteln in Deutschland. Um dem entgegenzuwirken, müssen die HTA-Verfahren effizienter gestaltet werden. Das bedeutet: Die europäische und die nationale Nutzenbewertung müssen nahtlos verzahnt werden, und die Ergebnisse aus Europa sollten dann auch konsequent genutzt werden.“
„In Deutschland fehlt es jedoch noch an Mut zur klaren Umsetzung. Der aktuelle Referentenentwurf bringt zwar Planungssicherheit und reduziert Doppelarbeit, schöpft jedoch das vorhandene Potenzial nicht aus. So fehlen klare Vorfahrtsregeln für europäische Ergebnisse, was insbesondere bei zentralen Fragen der Nutzenbewertung wie den Endpunkten entscheidend wäre. Wir brauchen also eine Anpassungsmöglichkeit der nationalen Bewertungsgrundlagen, um den einheitlichen europäischen Nutzennachweis zu ermöglichen. Nur so lässt sich die Wettbewerbsfähigkeit Europas stärken,“ sagt der vfa-Präsident weiter.
Positiv hebt Steutel hervor, dass sich bei der Abstimmung der Bearbeitungsfristen zwischen europäischen und deutschen Instanzen ein pragmatischer Ansatz abzeichnet. Dies sei ein Schritt in die richtige Richtung, den der vfa ausdrücklich begrüßt.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (VFA), Dr. Jochen Stemmler, Pressesprecher(in) Politik, Hausvogteiplatz 13, 10117 Berlin, Telefon: 030 206040