Pressemitteilung | Allianz Verpackung und Umwelt (AVU)

Europäische Kommission verwirft Pfandvorschriften / Weg frei für ökologisch und wirtschaftlich bessere Alternative

(Berlin) - Zu der am 20. April von der Europäischen Kommission beschlossenen Einleitung der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens gegen die deutschen Pfandvorschriften für Getränke in Einwegflaschen und Dosen erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU), Prof. Dr. Werner Delfmann: „Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die deutschen Pfandvorschriften rechtswidrig sind und innerhalb von acht Wochen geändert werden müssen. Damit ist der Weg für ökologisch und wirtschaftlich vernünftige Lösungen frei. Die AGVU sieht sich durch die heutige Entscheidung der Europäischen Kommission in ihrer Überzeugung bestätigt, dass die geltenden Pfandvorschriften nicht durch Belange des Umweltschutzes gerechtfertigt sind, sondern vorrangig Geschäftsinteressen einzelner Marktteilnehmer bedienen. Leidtragender ist vor allem der Verbraucher, der eine geringere Auswahl bei Getränken hat, höhere Preise zahlt und entleerte Verpackungen zu verschiedenen Verkaufsstellen zurücktragen muss, statt sie in die überall bereitstehenden Wertstoffbehälter zu geben.

Nach dem Urteil der Kommission hat die Bundesregierung zu verantworten, dass der Aufbau eines einheitlichen, verbrauchergerechten Rücknahmesystems für pfandpflichtige Einwegflaschen und Dosen fehlgeschlagen ist. Zudem ist das Vertragsverletzungsverfahren darauf gestützt, dass Deutschland den Vertrieb von Getränken in Einwegverpackungen unter anderem dadurch diskriminiert, dass ein im Vergleich zu Mehrwegflaschen weit überhöhter Pfandbetrag vorgeschrieben ist. Dies hat zu einem Zusammenbruch des Absatzes von Getränken in Einwegverpackungen geführt, der besonders ausländische Getränkehersteller benachteiligt.

Die von der Bundesregierung vorgelegte Novelle der Verpackungsverordnung würde die von der Kommission festgestellten Verstöße gegen europäisches Recht nicht überwinden, sondern noch vertiefen. Die AGVU appelliert daher an die Bundesregierung und die Länder, den Beschluss der Kommission zum Anlass zu nehmen, sich ökologisch und ökonomisch überlegenen Alternativen zu den geltenden Vorschriften zuzuwenden, die im Konsens mit der Wirtschaft erreicht werden können.“

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt e.V. (AGVU) Dorotheenstr. 35, 10117 Berlin Telefon: 030/2064266, Telefax: 030/20642688

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