Europa-Wahl: Jede Stimme zählt!
(Berlin/Brüssel) - Anlässlich der in dieser Woche am 9. Juni 2024 stattfindenden Wahl zum EU-Parlament hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) einige rechtspolitische Empfehlungen für die nächste Legislaturperiode veröffentlicht. Im Fokus liegen etwa die Resilienz der Rechtsstaatlichkeit, der Zugang zum Recht und der Schutz des Mandatsgeheimnisses.
"Jede Stimme zählt, um eine an Rechtsstaatlichkeit und Grundrechten ausgerichtete europäische Gesetzgebung zu wahren, in der die anwaltlichen Grundwerte ausreichend Berücksichtigung finden", mahnt DAV-Präsidentin Dr. h.c. Edith Kindermann. "Ein Bekenntnis zu Europa ist wichtiger denn je - wir haben es in der Hand!" Sie verbindet dies mit einem Appell zu wählen.
In der vergangenen Legislaturperiode seien bereits einige wichtige Entwicklungen auf den Weg gebracht worden. Durch den Rechtsstaatlichkeitsbericht etwa werden Entwicklungen in den Mitgliedstaaten - auch hinsichtlich der Anwaltschaft - einer jährlichen Beobachtung unterzogen. "Viele Bereiche sind europarechtlich harmonisiert worden, wo nationale Lösungen keinen Sinn mehr ergeben, etwa bei der künstlichen Intelligenz", so Kindermann.
Konkret regt der DAV für die Zukunft an, bei der Erarbeitung neuer Gesetzgebungsvorhaben mögliche Konsequenzen für den Zugang zum Recht umfassender zu prüfen. "Ein Beispiel ist das Rechtsberatungsverbot im achten Sanktionspaket", erläutert die DAV-Präsidentin. "Der Zugang zum Recht wurde hier insbesondere durch seine Unklarheit und die damit verbundene Abschreckungswirkung unzulässig stark eingeschränkt." Auch sollte die Verfolgung wichtiger Ziele wie Steuertransparenz und Geldwäschebekämpfung nicht zu einer Einschränkung des Berufsgeheimnisses führen.
Neben einem neuen Beschuldigtenrechtefahrplan regt der DAV auch eine adäquate europäische Justizförderung an, um die nötige Digitalisierung und grenzüberschreitende Verknüpfung der Justiz von europäischer Seite zu begleiten. Auch sollte EU-Recht sprachlich klarer werden, und es sollten Widersprüche in Rechtsakten, wie zuletzt etwa im digitalpolitischen Bereich, beobachtet und vermieden werden. Insofern sollte die Behebung von Defiziten bestehender Rechtsakte zunächst Vorrang vor neuer Gesetzgebung bekommen.
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