Pressemitteilung | Eurojuris Deutschland e.V.

Eurojuris veröffentlicht Leitfaden zum französischen Handelsvertreterrecht: Der erste Schritt ins Land Napoleons

(Aschaffenburg) - Viele deutsche Unternehmen richten ihr Augenmerk immer häufiger ins europäische Ausland. Das gilt so auch für Frankreich. Die Vorstufe einer Direktinvestition ins Ausland besteht für viele Unternehmen in der Einbindung eines Handelsvertreters.

Nun sollte man meinen, dass es aufgrund der Europäisierung gelungen sei, das französische und deutsche Handelsvertreterrecht weitestgehend anzupassen, jedoch trügt dieser Schein bei genauem Hinsehen schwer.

Der Leitfaden zum französischen Handelsvertreterrecht, verfasst von Dr. Götz-Sebastian Hök, widmet sich vor allem dem gelegentlich trügerischen Eindruck, es gebe aufgrund der Rechtsvereinheitlichung keine Unterschiede mehr und gibt einen Überblick über die Thematik von der vorvertraglichen Beziehung bis zur Kündigung inklusive kommentiertem Vertragsmuster.

„Seit Jahren setze ich mich mit dem französischen Handelsvertreterrecht intensiv auseinander und habe die praktischen Probleme in diesem Bereich sehr gut kennen gelernt. Wer mit einem französischen Handelsvertreter gute Geschäfte machen will, muss auf der Grundlage unterschiedlicher Ausgangspunkte vertragliche Regelungen finden, die die beidseitigen Interessen überein bringen und die Beteiligten schützen. Nur eine professionelle Basis ist ein Garant für Erfolg“, so Hök.

Hök ist eines von rund 800 Mitgliedern von Eurojuris Deutschland e.V. – dem größten Rechtsanwaltsnetzwerk in Deutschland.

Der Verband, der nunmehr seit 13 Jahren besteht, sieht besonders auch in der Spezialisierung seiner Mitglieder seine Aufgabe. Durch die weitgehende Konzentration auf Kernkompetenzen auch bei der anwaltschaftlichen Dienstleistung - und die Festlegung von Qualitäts- und Servicestandards - wird der Mandant spürbar besser beraten.

Für Fragen zum Thema und zum Verband steht Ihnen die Geschäftsstelle von Eurojuris Deutschland e.V. unter jederzeit gern zur Verfügung.

Quelle und Kontaktadresse:
Eurojuris Deutschland e.V. Dalbergstr. 5, 63739 Aschaffenburg Telefon: 06021/441667, Telefax: 06021/441614

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