Pressemitteilung | Eurojuris Deutschland e.V.

Eurojuris veröffentlicht kostenlosen Leitfaden zu Gesellschaftsformen in Italien / Internationales Gesellschaftsrecht in deutscher Sprache

(Aschaffenburg) - Seit November 2002 hat sich für deutsche Unternehmen der Schritt ins Ausland kontinuierlich verbessert. Nunmehr ist es so, dass eine Gesellschaft, die im Ausland gegründet wurde, in Deutschland aktiv Verträge schließen kann.

Eurojuris Deutschland e.V. hat aus Anlass dieser Möglichkeiten ein Kompendium der Gesellschaftsformen in Deutschland und den USA konzipiert, das in Form einer analytischen Checkliste, Gründungsmodalitäten der einzelnen Gesellschaften abfragt.

Das Kompendium, welches insgesamt aus elf Teilen besteht, widmet sich im Teil V den Gesellschaftsformen in Italien. (Teile 1 – 4 beschäftigten sich mit Belgien, Frankreich, Großbritannien und Griechenland).

Der Autor dieses Teils ist Rechtsanwalt Dr. Hök aus Berlin. Der Europarechtler befasst sich Jahren mit der Entwicklung in Sachen Sitztheorie. Für ihn ist die aktuelle Entwicklung ein Schritt in Richtung gelebtes Europa.

Eurojuris Deutschland e.V. ist mit knapp 800 Mitgliedern in Deutschland das größte gemeinnützige Anwaltsnetzwerk in Europa. Assoziierte, deutschsprachige Kanzleien auf der ganzen Welt sorgen auch auf internationalem Parkett für Rechtssicherheit.

Teil V des kostenlosen Kompendiums „Gesellschaftsrecht in Europa und USA“, erhalten Sie bei der Eurojuris Geschäftsstelle unter den nachstehenden Kontaktdaten. Hierhin können Sie sich auch mit Fragen zum Verband wenden oder erfahren, wo sich eine Eurojuris-Kanzlei auch in Ihrer Nähe befindet: Liane Schönberger, eurojuris@jurcom.de.

Quelle und Kontaktadresse:
Eurojuris Deutschland e.V. Dalbergstr. 5, 63739 Aschaffenburg Telefon: 06021/441667, Telefax: 06021/441614

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