Pressemitteilung | Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB)

Euro: Stichtag auch im bargeldlosen Zahlungsverkehr

(Berlin) -In wenigen Monaten ist es so weit: Wir koennen den Euro als Bargeld in die Hand nehmen. Im bargeldlosen Zahlungsverkehr gibt es den Euro schon seit
1999. Daher können Bankkunden bei Überweisungen oder Schecks seit über
zweieinhalb Jahren wahlweise D-Mark- oder Euro-Betraege eintragen. Bislang bleiben die Meisten noch bei der vertrauten D-Mark. Doch wann müssen sich die Deutschen auch im bargeldlosen Zahlungsverkehr endgültig auf den Euro umstellen?

Stichtag ist hier - wie beim Euro-Bargeld - der 31. Dezember 2001: Bis dahin können Bankkunden Überweisungen und Schecks wahlweise in Euro oder D-Mark ausfüllen, unabhängig davon, ob ein Konto in Euro oder in D-Mark geführt wird. Erforderliche Umrechnungen, zum Beispiel bei einer >>D-Mark-Überweisung>> auf ein >>Euro-Konto<<, führen die Banken kostenlos zum gesetzlichen Umrechnungskurs durch. Auf den Überweisungs- und Scheckvordrucken muss der Kunde immer das Feld zur Angabe der Währungseinheit ausfüllen - also entweder mit >>EUR<< für Euro oder mit >>DM<< für D-Mark. Eingehende Zahlungen und Schecks nehmen die Kreditinstitute sowohl in D-Mark als auch in Euro entgegen. Die Gutschrift von eingehenden Überweisungen erfolgt stets in der Kontowährungseinheit; den umgerechneten Originalbetrag findet der Empfänger zum besseren Verständnis zusätzlich auf seinem Kontoauszug.

Ab dem 1. Januar 2002 können Überweisungen und Schecks dann nicht mehr in D-Mark ausgefüllt werden. Die neuen von den Banken ausgegebenen Überweisungs- und Scheckvordrucke enthalten deshalb im Währungsfeld den Aufdruck >>EUR<< für Euro. Wenn Bankkunden noch alte Vordrucke verwenden, dürfen sie diese ab dem 1. Januar 2002 nur noch in Euro ausstellen.

Wichtig: Bis zum 31. Dezember 2001 in D-Mark ausgestellte, aber erst nach diesem Zeitpunkt bei der Bank eingereichte Überweisungen, Schecks, Lastschriften und Wechsel werden von den Banken zum festgelegten Kurs von 1 Euro = 1,95583 DM umgerechnet. Anschließend wird kaufmännisch gerundet. Maßgeblich für die Rundung ist die dritte Nachkommastelle: Ist diese kleiner als fünf, wird abgerundet. In den übrigen Fällen wird aufgerundet. Wer sich oder seiner Bank diesen zusätzlichen Aufwand ersparen will, füllt bereits jetzt seine Überweisungen oder Schecks in Euro aus.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB) Burgstr. 28 10178 Berlin Telefon: 030/16630 Telefax: 030/16631399

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