Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Euro-Einführung: Deutsche Bank Bauspar AG abgemahnt - Einseitige Vertragsänderung ist unzulässig

(Berlin) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Deutsche Bank Bauspar AG abgemahnt. Diese hatte ihren Kunden mitgeteilt, die durch die Währungsumstellung entstandenen „krummen“ Bausparsummen würden durch die Deutsche Bank Bauspar AG auf den nächsten vollen Tausender Euro-Betrag aufgerundet. Ein Schweigen wertet das Unternehmen als Zustimmung.

Manfred Westphal, Fachbereichsleiter Finanzdienstleistungen des vzbv: „Die Deutsche Bank Bauspar AG schädigt mit diesem wettbewerbswidrigen Verhalten das Vertrauen der Bürger in den Euro. Die Deutsche Bank Bauspar AG wird aufgefordert die Vertragsinhalte unverändert zu lassen und korrekt in Euro umzurechnen.“

Zum Hintergrund: Ein wesentlicher Grundsatz bei der Euroeinführung ist die Vertragskontinuität. Verträge müssen in ihren jeweiligen Bestandteilen auch nach der Euroeinführung erhalten bleiben. Die in Verträgen genannten DM-Beträge sind zum offiziellen Kurs in Euro umzurechnen.
Bausparverträgen lauten bislang immer auf ein Vielfaches eines Tausend-DM-Betrages, z.B. 20.000 DM. Durch die Währungsumstellung wird aus dieser glatten DM-Bausparsumme der „krumme“ Euro-Betrag 10.225,84 €. Die Aufrundung würde eine „glatte“ Euro-Bausparsumme von 11.000 € ergeben.

Dem vzbv liegt ein Anschreiben der Deutschen Bank Bauspar AG vom November 2001 vor, in dem es unter anderem heißt:
„...damit für Sie alles rund läuft, bieten wir Ihnen für Ihr Bausparkonto eine einfache Lösung: Zunächst wird Ihre bisher runde Bausparsumme mit 1,95583 DM je Euro umgerechnet. Dies ergibt eine „krumme“ Bausparsumme. Die Deutsche Bank Bauspar AG rundet diese auf die nächsten vollen Tausend Euro auf. ...Einverstanden? Dann brauchen Sie nichts weiter zu tun – wir passen Ihren Vertrag an.“

Dabei verschweigt die Deutsche Bank Bauspar AG, dass sich durch die höhere Bausparsumme eine verzögerte Zuteilung des Bauspar-Darlehens ergeben kann. Der vzbv hält das Vorgehen der Bausparkasse für wettbewerbswidrig. Er hat die Deutsche Bank Bauspar AG aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Verbraucher, die ähnliche Umstellungsmodalitäten bei ihren Vertragspartnern beobachten, sollten diese Fälle dem EuroFon der Verbraucherzentralen melden.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstraße 66 10969 Berlin Telefon: 030/258000 Telefax: 030/2580018

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