Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

EuGH zur grenzüberschreitenden Betätigung im Handwerk

(Berlin) – In seiner Entscheidung vom 3. Oktober 2000 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein einfacheres Verfahren für die Erteilung von Erlaubnissen zur Erbringung handwerklicher Leistungen im grenzüberschreitenden Bereich eingefordert. Nach geltendem Recht muss ein entsprechender Antrag bei den zuständigen Verwaltungsbehörden gestellt und sodann ein zusätzliches Verfahren zur Eintragung in die Handwerksrolle bei der zuständigen Handwerkskammer einleitet werden.

Der EuGH bejaht in seiner Begründung die Vorabprüfung von Qualifikationen als Voraussetzung für eine wirtschaftliche Betätigung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat. Er knüpft hieran jedoch die Erwartung, dass sich an diese Prüfung keine weiteren Verfahren anschließen, die die Ausübung der Dienstleistungsfreiheit weiter verzögern oder erschweren.

In seinem Urteil hat sich der EuGH nicht zu dem in Deutschland bestehenden System des großen Befähigungsnachweises (Meisterbrief) geäußert, dessen Gemeinschaftsrechtskonformität in diesem Verfahren nicht streitig war. Allerdings hat auch die Europäische Kommission im laufenden Verfahren deutlich gemacht, dass die Sicherung der Qualität handwerklicher Arbeiten und der Verbraucherschutz durchaus eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit im Sinne des Großen Befähigungsnachweises rechtfertigen kann.

Der ZDH begrüßt die Entscheidung der Luxemburger Richter und die Aussage der Kommission zum Großen Befähigungsnachweis. Schon seit längerer Zeit hat sich der ZDH dafür ausgesprochen, das Verfahren über die Anerkennung von Berufsabschlüssen aus anderen EU-Staaten nicht zuletzt vor dem Hintergrund verschiedenster Behördenzuständig-keiten in den einzelnen Bundesländern bei den örtlich zuständigen Handwerkskammern zu bündeln.

Damit wird ein Beitrag zur Transparenz, gleichzeitig aber auch zu effizienten, schnellen und kostengünstigen Verwaltungsabläufen geleistet.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) Mohrenstr. 20 /21, 10117 Berlin Telefon: 030/206190 Telefax: 030/20619460

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