EuGH verurteilt Deutschland in Sachen "Sticks" / Vorportionierter Feinschnitt ist wie Zigarette zu besteuern
(Luxemburg/Bonn) - Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass in Deutschland vorportionierter Feinschnitttabak, so genannte "Sticks", wie Fabrikzigaretten zu besteuern ist.
"Für den klassischen losen Feinschnitt ändert sich nichts; diese Tabake zum Selbstdrehen und -stopfen waren zu keinem Zeitpunkt Gegenstand des Verfahrens. Die EU-Kommission erkennt weiterhin das historisch gewachsene Steuerdifferenzial zwischen Feinschnitt und Fabrikzigarette an", so der Geschäftsführer des Verbandes der deutschen Rauchtabakindustrie, Franz Peter Marx.
Der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie vertritt die nationalen und internationalen Interessen der Rauch-, Kau- und Schnupftabakindustrie.
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