EuGH-Urteil zu Billig-GmbHs stellt Mitbestimmung nicht in Frage
(Berlin) - Die paritätische Mitbestimmung gerät durch das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Niederlassungsfreiheit in der Europäischen Union keineswegs unter Druck. DGB-Vorstandsmitglied Dietmar Hexel erklärte am 1. Oktober in Berlin, dass "die Richter sich lediglich mit der Frage beschäftigten, ob ein Betrieb in einem Land in der Rechtsform eines anderen EU-Mitgliedsstaates geführt werden kann". Damit, so Hexel, haben sie keinerlei Aussage über die Mitbestimmung in dem Unternehmen oder einem Betrieb gemacht. Vielmehr bestätigt ein früheres Urteil des Europäischen Gerichtshofes, dass die Niederlassungsfreiheit in Europa mit Blick auf nationale Regelungen zum Wohle der Allgemeinheit eingeschränkt werden kann, so das für Mitbestimmung zuständige Vorstandsmitglied. Dazu können nach der Entscheidung der Richter sowohl der Schutz von Gläubigern als auch die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zählen.
"Deshalb kann durch die Niederlassungsfreiheit in Europa die deutsche Mitbestimmung nicht ausgehebelt werden", sagte Hexel. Allerdings forderte er die Bundesregierung auf, diese existierende Grauzone zu regeln. "Ich erwarte von der Bundesregierung, dass sie per Gesetz klarstellt, dass in Unternehmen und Betrieben, die in Deutschland tätig sind, auch das deutsche Recht - einschließlich der Mitbestimmung - gilt."
Aus Sicht des DGB muss auch die Europäische Union in ihren geplanten Richtlinien zu grenzüberschreitenden Fusionen (Richtlinie Nr. 10) und zu grenzüberschreitenden Sitzverlegungen (Richtlinie Nr. 14) in diesem Sinne für Klarstellung sorgen. "Beide Richtlinien sollten das Mitbestimmungsmodell übernehmen, das für die Europäische Aktiengesellschaft vorgesehen ist."
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