Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

EuGH-Urteil macht Harmonisierung der Kraftfahrzeugsteuer für deutschen Fiskus unabdingbar

(Frankfurt/M.) – Deutsche Finanzbehörden dürfen keine Kraftfahrzeugsteuer auf im EU-Ausland zugelassene und versteuerte Lkw erheben, die in der Bundesrepublik Deutschland Binnenverkeh-re mit einer vom Zulassungsstaat rechtmäßig erteilten Kabotagegenehmigung durchführen. Zu diesem niederschmetternden Urteil für den deutschen Fiskus kam nach Mitteilung des Bundesver-bandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. am 2. Juli der Europäische Ge-richtshof (EuGH) in Luxemburg (Rechtssache C-115/00). Mit Blick auf die Dienstleistungsfreiheit in der Europäischen Union habe der EuGH im Rahmen einer Vorabentscheidung auf Ersuchen des Finanzgerichtes Münster klar gestellt, dass ein Transportunternehmer nicht zur Zulassung seiner Lkw im so genannten Aufnahmestaat der Kabotage und damit verbunden zu einer nochmaligen Steuerentrichtung verpflichtet werden könne, selbst wenn die Fahrzeuge im Kabotageland ihren “regelmäßigen Standort” hätten, d.h. von dort über den Einsatz der Fahrzeuge zum Verkehr be-stimmt werde.

Wie der BGL zu dieser Abfuhr an das deutsche Kraftfahrzeugsteuerrecht feststellt, zeige dieses EuGH-Urteil deutlich, dass es im europäischen Güterkraftverkehr nicht ohne Harmonisierung der fiskalischen Wettebewerbsbedingungen gehen könne. Zum einen sei damit von höchster Instanz bestätigt worden, dass die – sowohl bei der Kraftfahrzeug- als auch bei der Mineralölsteuer – bestehenden erheblichen Harmonisierungsdefizite nicht nur im grenzüberschreitenden Straßengü-terverkehr, sondern auch im innerdeutschen Verkehr zu Lasten deutscher Transportunternehmen zum Tragen kämen. Zum anderen weise das EuGH-Urteil, so der BGL, den am Standort Deutsch-land um ihr Überleben kämpfenden Transportbetrieben einen Ausweg aus dieser steuerlichen Benachteiligung.

Nicht zuletzt dieses Signal des EuGH-Urteils in Richtung Ausflaggung deutscher Lkw in steuerlich günstigere Länder werde dem deutschen Fiskus schon bald den bisher verdrängten Zusammen-hang zwischen den erheblichen Steuernachteilen deutscher Güterkraftverkehrsunternehmen und der kontinuierlich zunehmenden Vernichtung hiesiger Existenzen – sei es durch Insolvenz oder Abwanderung ins Ausland – deutlich spüren lassen in Form von Steuerausfällen und zusätzlichen Sozialkosten. Nach Berechnungen des BGL lässt jeder Lkw, der ausgeflaggt wird, das Loch in der Staatskasse um mindestens 76.000,– € im Jahr größer werden.

Dieser Entwicklung könne laut BGL nur entgegengewirkt werden, wenn mit der Einführung der streckenbezogenen Lkw-Autobahngebühr auch die von Kanzleramtschef Dr. Steinmeier zugesag-te “größtmögliche Harmonisierung” umgesetzt werde. Deshalb sei es nicht nur für das gefährdete mittelständische Güterkraftverkehrsgewerbe in Deutschland bitter, dass die Bundesländer es versäumt hätten, die deutsche Kraftfahrzeugsteuer im Rahmen des bisherigen Maut-Gesetzgebungsverfahrens an europäisches Niveau anzugleichen. Denn damit hätten sie auch ihre Chan-ce ungenutzt verstreichen lassen, den durch das abzusehende EuGH-Urteil drohenden Schaden von der deutschen Volkswirtschaft abzuwenden. Gleiches gelte für das von der Bundesregierung im Bereich der Mineralölsteuer im Gegenzug zur Einführung der Lkw-Maut in Höhe von 3,4 Mrd. € in Aussicht gestellte Harmonisierungsangebot von 300 Mio. €, das gerade mal 1/5 bis 1/6 der fiskalischen Wettbewerbsverzerrungen zu den maßgeblichen EU-Wettbewerbern entspricht.

Nach Ansicht des BGL verpflichtet nicht nur die mit der Lkw-Maut angestrebte gerechtere Wege-kostenanlastung zur Harmonisierung der anderen verkehrsspezifischen Abgaben. Die verantwort-lichen Politiker hätten aber noch immer nicht realisiert, dass die Notwendigkeit zur Harmonisierung auch im Interesse des deutschen Fiskus gegeben sei.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Breitenbachstr. 1 60487 Frankfurt Telefon: 069/79190 Telefax: 069/7919227

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