EUGH EBNET WEG FÜR EU-BEITRITT ZUR ISTANBUL-KONVENTION - JETZT MUSS DEUTSCHLAND DRUCK MACHEN
(Berlin) - Am Mittwoch veröffentlichte der Europäische Gerichtshof ein lang erwartetes Urteil, in dem er bestätigt, dass die EU schon mit qualifizierter Mehrheit im Europäischen Rat der sogenannten Istanbul-Konvention beitreten kann. Bislang war die Ratifizierung der umfassenden Gewaltschutzkonvention im Europäischen Rat blockiert unter dem Verweis, dass ein EU-Beitritt nur mit einstimmiger Zustimmung der Mitgliedstaaten erfolgen sollte. Diese Haltung hat der Europäische Gerichtshof jetzt zurückgewiesen. Der Europäische Rat kann die Einstimmigkeit abwarten, muss dies aber nicht tun. Damit ist der Weg dafür geebnet, dass die EU den Gewaltschutz in Europa zur Priorität macht.
"Deutschland muss sich jetzt für den Beitritt der EU zum wichtigsten Gewaltschutz-Übereinkommen Europas einsetzen. Als einflussreicher Mitgliedstaat der Union haben wir dafür die Verantwortung. Die Ratifizierung kann die scheidende Bundesregierung zum gleichstellungspolitischen Vermächtnis ihrer Amtszeit machen oder die neue Regierung nutzt ihn als Auftakt für eine feministische Außenpolitik. So oder so: Das politische Gewicht Deutschlands ist dringend gefragt, um allen Frauen in Europa ein Leben frei von Gewalt zu ermöglichen," sagt Dr. Beate von Miquel, Vorsitzende des Deutschen Frauenrats (DF).
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Häuslicher Gewalt, auch Istanbul-Konvention genannt, gilt als historische Errungenschaft für Frauenrechte. Sie ächtet geschlechtsspezifische Gewalt als Menschenrechtsverletzung und verpflichtet dazu, Gewalt zu verhindern und effektiv zu verfolgen. Die Europäische Union hat die Istanbul-Konvention bereits 2017 unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert, also nicht in geltende Rechtsnormen überführt.
"Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat zum zehnjährigen Jubiläum der Istanbul-Konvention versprochen, dass sie sich für die Umsetzung der Konvention einsetzen wird. Diesen Worten müssen jetzt Taten folgen," erklärt von Miquel weiter. Im Europäischen Rat kommen die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, der Präsident des Rates und die Präsidentin der Europäischen Kommission zusammen. Die nächsten Treffen des Europäischen Rats finden bereits Ende Oktober und im Dezember 2021 statt.
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Sibille Heine
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