EuGH ebnet Weg für die Einfuhr vitaminisierter Süßwaren nach Frankreich
(Bonn) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seiner gestrigen (05. Februar) Entscheidung in der Rechtssache C-24/00 Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Französische Republik das französische Einfuhrverbot u.a. für vitaminierte Süßwaren als unzulässige Behinderung des freien Warenverkehrs in der EU bezeichnet.
Die Einfuhr von angereicherten Lebensmitteln, wie z.B. Vitaminbonbons, kann nach dem Urteil des EuGH nur aus Gründen des Gesundheitsschutzes verboten werden. Frankreich konnte in dem Verfahren nicht beweisen, dass das Inverkehrbringen solcher Erzeugnisse eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung darstellt.
Die Entscheidung des Gerichtshofes ist richtungsweisend für die inzwischen begonnene EU-Harmonisierung von Anreicherung bei Lebensmitteln:
- Beschränkungen bei der Anreicherung von Lebensmitteln dürfen vom Europäischen Gesetzgeber ausschließlich aufgrund wissenschaftlich abgesicherter Kriterien unter dem Gesichtspunkt des Gesundheitsschutzes erfolgen.
- In diesem Zusammenhang reichen bloße Vermutungen oder Annahmen nicht aus; es bedarf für die Rechtfertigung von Restriktionen einer wissenschaftlichen Substantiierung.
Der EuGH hat durch seine Entscheidung die Wahlfreiheit der Verbraucher gestärkt. Das Gericht erteilt einer staatliche Bevormundung in Fragen der Ernährung eine klare Absage und bekräftigt erneut das Leitbild des mündigen europäischen Verbrauchers.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI)
Dr. Torben Erbrath
Schumannstr. 4-6, 53113 Bonn
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