Pressemitteilung | ZAW e.V. - Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft

EuGH billigt französisches TV-Werbeverbot für alkoholhaltige Getränke / ZAW: "Europäischer Gerichtshof entscheidet politisch" / Richter ignorieren Tatsachen über Motive des Konsums

(Berlin) – Auf scharfe Kritik des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gestoßen, in dem das in Frankreich geltende Verbot auch der indirekten Fernsehwerbung für alkoholhaltige Getränke ("Loi Evin") gutgeheißen und mit dem Gemeinschaftsrecht für vereinbar erklärt wird. Der EuGH stütze sein Urteil nicht auf empirisch belegte Gründe, warum Alkohol getrunken werde und in welchem Zusammenhang Werbung stehe. Statt dessen ziehe Luxemburg Meinungen und Hypothesen heran, dass Werbung gesundheitsschädigend wirke.

Der Gerichtshof hatte festgestellt, dass mit dem Werbeverbot gesundheitsschützende Ziele gewährleistet würden. Dadurch würde "die Zahl der Gelegenheiten verringert, die den Fernsehzuschauern Anlass zum Konsumieren alkoholhaltiger Getränke gibt".

Der ZAW befürchtet, dass in Europa Werbung unter dem Vorwand des Gesundheitsschutzes immer weiter abgebaut und damit das Gegenteil des Ziels der Europäischen Union erreicht wird: den ungehinderten Wettbewerb der Produkte in allen Märkten der Union. Dies würde im schleichenden Prozess auch die Medienfreiheit berühren, weil immer mehr Werbegelder unter politischen Druck gerieten. Aufgabe des Europäischen Gerichtshofes wäre es dagegen gewesen, diesem Trend von Vorurteilen im Interesse einer gesunden Entwicklung des Europäischen Binnenmarkts entgegenzuwirken.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft e.V. (ZAW) Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin Telefon: 030/590099-700, Telefax: 030/590099-722

NEWS TEILEN: