EUDR: Aufschub für Vereinfachungen nutzen!
(Berlin) - Das Europaparlament hat für eine Verschiebung der EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) um ein Jahr gestimmt. Die dringend notwendigen inhaltlichen Anpassungen, für die sich die Abgeordneten noch im November mit klarer Mehrheit ausgesprochen hatten, musste das Parlament nach dem Drängen von EU-Kommission und Ministerrat jedoch vorerst fallenlassen. Dadurch drohen mit der EUDR aufwändige Dokumentationspflichten zu Lasten der Forstwirtschaft in der EU.
„Das eigentliche Ziel der EUDR besteht in der Bekämpfung der globalen Entwaldung. Diesem Ziel nähert man sich aber nicht mit neuen Regularien für Länder mit nachweislich nachhaltiger Forstwirtschaft, wie dies regelmäßig in der Europäischen Union der Fall ist“, kritisiert AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter. Wenig hilfreich für den globalen Waldschutz ist die EUDR mit ihren Vorgaben aus Sicht der AGDW auch deshalb, weil die Verordnung nicht nur bei den heimischen Waldbesitzern, sondern auch bei den Behörden in der EU für massiven Mehraufwand sorgt. „Die knappen Ressourcen staatlicher Stellen würden im Zuge der neuen Dokumentationspflichten hiesiger Unternehmen verstärkt gebunden. Angebracht ist jedoch ein Fokus auf echte Entwaldungsrisiken jenseits unserer Grenzen“, unterstreicht Prof. Bitter.
Wo Entwaldung massiv stattgefunden hat, dokumentieren Daten der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), so zu den südamerikanischen Mercosur-Staaten, mit denen die EU-Kommission ein Freihandelsabkommen schließen will. Laut Global Forest Resources Assessment der FAO verminderte sich von 1990 bis 2020 die Waldfläche in Brasilien um 16 Prozent, in Argentinien um 19 Prozent und in Paraguay um 37 Prozent. Die Waldfläche in den drei Staaten schrumpfte innerhalb dieser dreißig Jahre insgesamt um 108 Millionen Hektar. Das entspricht etwa der addierten Fläche Deutschlands, Frankreichs und Polens. „Angesichts solcher Entwicklungen ist Unterstützung der EU beim globalen Waldschutz richtig. Unverhältnismäßige Vorschriften für die heimischen Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer, wie sie die EUDR vorsieht, sind jedoch der falsche Weg, da in unseren Wäldern seit Generationen auf bewährte Weise nachhaltig gewirtschaftet wird und die heimische Waldfläche in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich zugenommen hat“, erklärt Prof. Bitter.
Die vom Europaparlament beschlossene Verschiebung des Geltungsbeginns der EUDR muss die EU daher nutzen, um Verbesserungen an der Verordnung auch zum Nutzen der hiesigen Forstwirtschaft zu erreichen. „Gelegenheit dazu besteht im ersten Quartal 2025, wenn ein Verordnungsentwurf der EU-Kommission zur Vereinfachung von Berichtspflichten erwartet wird“, betont Prof. Bitter. Zurückgreifen kann die Kommission dafür auf bestehende Vorschläge für vereinfachte EUDR-Dokumentationspflichten, wie sie die AGDW vorgelegt hat.
Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. - Die Waldeigentümer (AGDW), Alexander Knebel, Pressesprecher(in), Reinhardtstr. 18A, 10117 Berlin, Telefon: 030 3116676-20