Pressemitteilung | VEA - Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. - Hauptgeschäftsstelle

EU will Netzzugang erzwingen

(Hannover) - Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA), Hannover, begrüßt die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Vollendung des europäischen Binnenmarktes im Strom- und Gasbereich. Würden die Vorschläge konsequent umgesetzt, könnte endlich echter Wettbewerb realisiert werden. Die Kommission hatte am 13. März vorgeschlagen, die Netze in eigenständigen Gesellschaften zu betreiben. Damit würde die Netzbetreibung nicht mehr unter direktem Einfluss der Interessen von Produzenten und Verteilern stehen. Ferner soll die Netznutzung nicht mehr von Verhandlungen abhängig sein, sondern auf standardisierten und veröffentlichten Tarifen und Bedingungen basieren. Nationale Regulierungsinstanzen sollen für einen fairen Zugang zu den Netzen sorgen.

Zwar ist die Liberalisierung der Energiemärkte schon längst beschlossene Sache, doch mangelt es noch deutlich an der praktischen Umsetzung. So können die Kunden seit nunmehr zwei Jahren ihren Lieferanten frei wählen. Diese Möglichkeit ist aber nur dann sinnvoll, wenn die Lieferanten fairen Zugang zu den Netzen erhalten. Eine kürzlich vom VEA erstellte Untersuchung zur Höhe der Netznutzungsentgelte im Strombereich hat ergeben, dass Kunden bei gleichen Bezugsverhältnissen im Einzelfall mit Preisdifferenzen von bis zu 300 Prozent konfrontiert würden. „Eindeutiges Ergebnis der Studie ist, dass einige Netzbetreiber ihre Monopolstellung missbrauchen, um ihre Kunden vom Wettbewerb fern zu halten“, erläutert Manfred Panitz, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des VEA. Darüber hinaus hätten erst gut die Hälfte aller Netzbetreiber in Deutschland ihre Preise überhaupt veröffentlicht. Von Transparenz könne derzeit keine Rede sein. Besonders schlimm stelle sich die Situation im Gasbereich dar. Hier gebe es überhaupt noch keinen Wettbewerb, nicht zuletzt, weil es an praktikablen und fairen Netzzugangsregelungen fehle.

Netzzugang blockiert freien Markt

Es sei dringend an der Zeit, die Schwierigkeiten beim Netzzugang zum Nachteil der Verbraucher und neuer Marktakteure endlich zu überwinden. Die Vorschläge der EU-Kommission könnten dazu beitragen. Die in Deutschland praktizierte nachträgliche Kontrolle des Kartellrechts könne, so Panitz, nur extrem schlechte Verträge verhindern, nicht aber von vornherein gute schaffen, wie es dringend notwendig sei. Diese Aufgabe könne nur eine unabhängige Regulierungsinstanz leisten. Gute Erfahrungen seien damit auf dem Energiesektor in England, aber auch im Telekommunikationsbereich in Deutschland gemacht worden. „Der deutsche Versuch, eine wirksame Selbstkontrolle der Marktmacht durch die Inhaber der Netze zu installieren, ist definitiv gescheitert“, so Panitz. Es fehle sowohl im Strom- wie auch im Gasbereich an wettbewerbsgerechten, auch international konkurrenzfähigen Bedingungen zur Nutzung der Netze. „Die Idee von Bundeswirtschaftsminister Müller, Preismissbräuche mittels einer so genannten Task-Force-Gruppe zu bekämpfen, ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber nicht ausreichend, solange das Kartellrecht die Grundlage für das Tätigwerden der Sondereinheit bleibt“, kommentiert Panitz die Ankündigung von Minister Müller. Die von der EU-Kommission unterbreiteten Vorschläge gingen weiter und seien besser geeignet, einen wirklichen europäischen Energiebinnenmarkt mit grenzüberschreitendem Handel zu verwirklichen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) Zeißstr. 72 30519 Hannover Telefon: 0511/98480 Telefax: 0511/9848-188

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