EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich, Österreich und Griechenland konsequent / EU-Postmärkte brauchen gleiche Wettbewerbsbedingungen
(Bonn) - Der BvDP hält es für konsequent, dass die EU-Kommission gegen Frankreich, Österreich und Griechenland wegen der Nichtumsetzung der zweiten Postrichtlinie ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat.
Diese Länder müssen die Richtlinie zügig und vollständig in nationales Recht umsetzen. Nur dies schafft Chancengleichheit für alle Wettbewerber im Binnenmarkt, erklärte Wolfhard Bender, Vorsitzender des BvDP. Die zweite Postrichtlinie hat erstmals auf den Postmärkten für gleiche Wettbewerbsbedingungen gesorgt. Eine Verzögerung der Umsetzung unterläuft diesen Fortschritt, fügte Bender hinzu.
Das deutsche Postgesetz beinhaltet klare Marktzutrittsregelungen. In Frankreich besteht dagegen für die Anbieter von Postdienstleistungen Rechtsunsicherheit, da die Richtlinie noch nicht in französisches Recht transformiert wurde. Es ist noch ungeklärt, ob in Frankreich die ausgehende Auslandspost vollständig liberalisiert wird.
Deutschland hat als erstes der großen EU-Mitgliedsländer die vollständige Öffnung des Postmarktes gesetzlich festgelegt. Laut Postgesetz läuft die Exklusivlizenz für den Universaldienstleister Deutsche Post AG am 31. Dezember 2007 aus.
In der EU wird der Briefmarkt aufgrund der zweiten Postrichtlinie schrittweise geöffnet. Seit 2003 liegt der reservierbare Bereich für Briefe unterhalb von 100 Gramm, 2006 wird die Grenze auf 50 Gramm fallen. Anschließend wird in der EU über weitere Liberalisierungsschritte verhandelt.
Der BvDP dokumentiert im jährlich erscheinenden BvDP-Liberalisierungsindex die Liberalisierungsfortschritte in den wichtigsten internationalen Postmärkten
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