Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

EU-Verpackungsrecht harmonisieren, Handwerksbetriebe entlasten

(Berlin) - Am 22. November haben sich die EU-Abgeordneten in der Plenarversammlung auf einen Kompromiss zur geplanten EU-Verpackungsverordnung geeinigt. Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
"Es ist gut, dass die EU-weite Harmonisierung des Verpackungsrechts einheitliche Bedingungen für einen funktionierenden Binnenmarkt und einen freien Warenverkehr schafft. Für Handwerksbetriebe ist entscheidend, dass die Vorschriften in der Praxis handhabbar sind. Das neue Verpackungsrecht darf nicht dazu führen, dass neben das deutsche Verpackungsregister auch noch ein in der EU-Verpackungsverordnung vorgesehenes Register tritt. Wenn sich ein kleiner Handwerksbetrieb mit fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehrfach registrieren müsste, würde das weiteren zusätzlichen bürokratischen Aufwand bedeuten und wäre nicht akzeptabel.

Außerdem müssen die Pflichten aus dem neuen EU-Verpackungsrecht eindeutig und verhältnismäßig sein. Mangels standardisierter Prozesse und wegen einer großen Produktvielfalt im Handwerk sind beispielsweise detaillierte Dokumentationsanforderungen bei der sogenannten Leerraum-Minimierung oft gar nicht umsetzbar. Hier muss die jetzt beschlossene Ausnahme für Kleinstunternehmen auch auf Kleinunternehmen erweitert werden.

Wir werden uns im weiteren EU-Gesetzgebungsverfahren und auf nationaler Ebene dafür einsetzen, dass das Verpackungsrecht für Handwerksbetriebe machbar gestaltet wird."

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) Pressestelle Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin Telefon: (030) 20619-0, Fax: (030) 20619-460

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