Pressemitteilung | Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) - Hauptgeschäftsstelle

EU-Verkehrsministerrat vor gemeinsamer Positionierung zur ÖPNV-Verordnung / Bundesverkehrsminister verspricht engagierte Interessenvertretung für deutschen ÖPNV

(Köln) - Nach einem ausführlichen Spitzengespräch mit Bundesverkehrsminister Tiefensee ist der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) zuversichtlich, dass im EU-Verkehrsministerrat am 8./9. Juni 2006 ein auch für die ÖPNV-Branche in Deutschland annehmbarer Kompromiss über eine von der EU-Kommission vorgeschlagene Europäische Verordnung für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gefunden werden kann. Hiermit soll ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen für den ÖPNV geschaffen werden.

„Der in den vergangenen Wochen in Brüssel auf Beamtenebene vorverhandelte Beratungstext war für die meisten unserer Mitgliedsunternehmen nicht akzeptabel“, erklärt Prof. Dr.-Ing. Adolf Müller-Hellmann, Hauptgeschäftsführer des VDV. Allerdings habe Bundesminister Tiefensee in seiner verkehrspolitischen Rede im Rahmen der VDV-Jahrestagung in der vergangenen Woche zugesagt, sich für wesentliche Verbesserungen der Verordnung zugunsten der deutschen ÖPNV-Branche stark zu machen und auf der Ebene der EU-Verkehrsminister durchzusetzen. „Wir hoffen sehr, dass er die Österreichische Ratspräsidentschaft und die anderen Ministerkollegen der EU-Mitgliedstaaten überzeugen kann. Vor allem sind wir über die Aussage des Ministers sehr erleichtert, andernfalls nicht zuzustimmen und im EU-Ministerrat eine genaue Rechtsfolgenabschätzung zu fordern“, betont Müller-Hellmann.

Die Branche brauche angesichts unterschiedlicher Gerichtsurteile und divergierender Verwaltungspraxen in Deutschland dringend mehr Rechtssicherheit. „Wir wollen nicht weitere Gerichtsverfahren und Bürokratie, sondern wir wollen unsere begrenzten Mittel und unsere Kraft in das ÖPNV-Angebot für unsere Kunden investieren“, so Müller-Hellmann.

Angesichts der in den letzten Wochen zwischen den Beamten in Brüssel unter großem Zeitdruck vorberatenen Formulierungen wisse im Moment niemand mehr, was die Verordnung tatsächlich vor Ort bewirken würde. So stritten Juristen z. B. darüber, auf welche Verkehrsmittel welche vergaberechtlichen Vorschriften anwendbar seien. Auch seien die heute in Deutschland vielfach anzutreffenden über die Kommunalgrenzen hinausgehenden Bus- und Tramverkehre gefährdet. Eine Fülle von für den ÖPNV und seine Kunden wichtigen Fragen sei in den Vorverhandlungen noch nicht geklärt oder beantwortet. „Wenn Deutschland jetzt nicht wenigstens zu den für die ÖPNV-Branche existenziellen Punkten klare Formulierungen durchsetzt, ist ein Beschluss im Juni-Verkehrsministerrat nicht verantwortbar“, warnt Müller-Hellmann. Vielmehr müsse dann, wie von Bundesminister Tiefensee gefordert, zunächst eine gründliche Folgenabschätzung erfolgen, fordert der VDV-Hauptgeschäftsführer. Eine solche Folgenabschätzung hatte die EU-Kommission ursprünglich selbst vorgeschlagen, aber bisher noch nicht realisiert.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) Stephan Anemüller, Referent, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kamekestr. 37-39, 50672 Köln Telefon: (0221) 57979-0, Telefax: (0221) 514272

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