EU-Verfassung: Souveränität der Mitgliedstaaten beim Wasser erhalten / Keine Liberalisierung durch die Hintertür
(Berlin) - Der Entwurf einer Verfassung für Europa sieht vor, dass in Zukunft alle wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Dienstleistungen der Daseinsvorsorge durch ein Europäisches Gesetz geregelt werden sollen. Darunter fällt auch die Wasserwirtschaft. Diese erhebliche Einschränkung der Souveränität der Mitgliedstaaten im Bereich Wasser kritisierte am 17. November Dieter Bongert, Vizepräsident und wasserpolitischer Sprecher des Bundesverbandes der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) auf der 2. Handelsblatt-Jahrestagung Wasser- und Abwasserwirtschaft in Berlin.
Die Souveränität der Mitgliedstaaten bei der Wasserversorgung darf nicht auf dem Altar des Binnenmarktes geopfert werden, warnte Bongert. Die deutsche Wasserwirtschaft habe weltweit anerkannt Spitzenstandard und höchste Versorgungssicherheit. Der Deutsche Bundestag, der Deutsche Bundesrat und auch das Europäische Parlament haben eine Liberalisierung des Wassermarktes abgelehnt. Allen Versuchen, jetzt einen Wasserwettbewerb durch die Hintertür einzuführen, muss ein Riegel vorgeschoben werden. Aus unserer Sicht gibt es beim Wasser keinen weiteren EU-Regulierungsbedarf. Wasser ist keine übliche Handelsware, so Bongert. Die EU-Kommission solle sich lieber vordringlich um die Beseitigung der Vollzugsdefizite der für die Wasserwirtschaft relevanten EU-Richtlinien kümmern, insbesondere bei Trinkwasserqualität, Abwasserreinigung und Gewässerschutz. Nur wenn die bestehenden Regelungen von allen Mitgliedstaaten gleich stringent umgesetzt würden, könne von einer Gleichheit der Lebensqualität beim Wasser für die Verbraucher in der gesamten EU ausgegangen werden.
In Deutschland steht die Modernisierung des bestehenden Ordnungsrahmens ganz oben auf der Tagesordnung. Als zentralen Punkt nannte Bongert die steuerliche Gleichbehandlung von Trink- und Abwasser. Es ist höchste Zeit, der Branche über die steuerliche Zusammenführung wichtige Synergieeffekte zu erschließen. Denn bereits heute käme eine steuerliche Gleichbehandlung für viele Unternehmen spät, hoffentlich nicht zu spät, so Bongert. Die Investitionen in die Kläranlagen etwa stehen vor dem Abschluss. Allein hier wurde in der Vergangenheit eine große Chance vertan. Hier ist die Politik am Zuge, um mit rückwirkenden Optionen die Unternehmen und nicht zuletzt ihre Kunden kostenmäßig zu entlasten, unterstrich Bongert.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e.V. (BGW)
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