EU-Verbraucherkredit-Richtlinie: Erster Etappensieg im Europäischen Parlament Rechtsausschuss gibt Blockadehaltung auf
(Berlin) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Etappensieg im Europäischen Parlament um die umstrittene Richtlinie zu Verbraucherkrediten begrüßt. Nach monatelangem Streit zwischen EU-Kommission und dem Rechtsausschuss des Parlaments wollen sich die Europaabgeordneten jetzt doch weiter mit dem Entwurf der Kommission befassen. Der Antrag des Rechtsausschusses, den nach seiner Ansicht unbrauchbaren Richtlinienvorschlag zurückzuweisen und die Kommission zur Erarbeitung eines neuen Vorschlags aufzufordern, wurde am 5. November in der Plenarsitzung des Parlaments nicht behandelt, sondern die Richtlinie wurde in den Rechtsausschuss zurückverwiesen.
Der vzbv hatte zusammen mit dem europäischen Verbraucherverband BEUC seit Monaten auf die Notwendigkeit der Richtlinie hingewiesen und die Totalblockade durch den Rechtsauschuss abgelehnt. Wir begrüßen die gestern in Brüssel gefundene Lösung, sagte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. Die Verbraucher in Europa benötigen dringend eine neue Richtlinie zu Verbraucherkrediten.
Aus Sicht des vzbv muss der Vorschlag der Kommission in einigen Punkten nachgebessert werden:
- Statt einer Vollharmonisierung sollten die Mitgliedsstaaten weiterhin die Möglichkeit haben, im nationalen Recht über das von der Richtlinie festgeschriebene Schutzniveau hinauszugehen.
- Auch Immobilienkredite sollten unter den Schutz der Richtlinie fallen.
- Das geplante Verbot von Kreditgeschäften an der Haustür muss ebenso bleiben wie erweiterte Auskunfts- und Informationspflichten der Anbieter.
- Es ist eine verantwortungsvolle Kreditvergabe seitens der Kreditgeber sicherzustellen.
- Anstelle einer europaweit verknüpften Schuldnerdatenbank sollten die Zugangs-, Auskunfts-, Berichtigungs- und Benachrichtigungsrechte sowie die Schadensersatzansprüche bei den bereits bestehenden Datenbanken grenzüberschreitend geregelt werden. Hierbei muss das Augenmerk besonders auf der Einhaltung des Datenschutzes liegen.
- Bei Kreditverträgen mit variabler Verzinsung sollte eindeutig geregelt werden, unter welchen Voraussetzungen der Zinssatz wann und in welchem Umfang verändert werden muss.
Der vzbv hat basierend auf dem von der Kommission vorgeschlagenen Richtlinientext vom Institut für Finanzdienstleistungen (IFF) in Hamburg einen Alternativentwurf erarbeiten lassen. Die Alternativvorschläge und das ihnen zugrunde liegende wissenschaftliche Gutachten sind auf der Webseite des vzbv zu finden.
Quelle und Kontaktadresse:
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