Pressemitteilung |

EU-Urteil auch auf Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz übertragbar

(Köln) - Der Verband kommunaler Unternehmen e.V., Köln, hat am 14. März in einer ersten Stellungnahme das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), wonach das deutsche Stromeinspeisegesetz nicht gegen EU-Recht verstößt, begrüßt. Der EuGH hatte am 13. März entschieden, dass die Mindestvergütungen, die die Stromversorger für die Einspeisung alternativer Energien zahlen müssen, keine staatliche Beihilfe darstellten, weil sie nicht aus Haushaltsmitteln bestritten werden. Das Gesetz verstoße auch nicht gegen die im EU-Binnenmarkt garantierte Freiheit des Warenverkehrs, da es dem Umweltschutz diene. Dieser gehöre zu den vorrangigen Zielen der EU. Die im VKU organisierten Stadtwerke gehören einerseits zu den Unternehmen, die einer Abnahme- und Vergütungspflicht durch das Gesetz unterliegen, andererseits selbst aber auch Strom in regenerativen Anlagen erzeugen und nunmehr nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) Vergütungen vom vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber verlangen können.

Das Urteil habe jedoch darüber hinaus eine zusätzliche Bedeutung für die kommunalen Energieerzeuger: "Aus unserer Sicht gelten alle im Urteilsspruch enthaltenen Argumente auch für das vom VKU vorgeschlagene KWK-Ausbaugesetz", wie VKU-Presse-sprecher Wolfgang Prangenberg betont. Dies würde die politische Diskussion in dieser Frage sehr erleichtern und eine gesetzliche Anschlussregelung zur Förderung der umweltfreundlichen Kraft-Wärme-Kopplung beschleunigen.

Quelle und Kontaktadresse:
Wolfgang Prangenberg Pressesprecher Telefon: 0221/3770-205 Telefax: 0221/3770-266 Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) Brohler Str. 13 50968 Köln Telefon: 0221/3770333 Telefax: 0221/3770266

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