EU-Tabakprodukt-Richtlinie schnell 1:1 umsetzen - nationale Alleingänge verhindern!
(Berlin) - Über ein Jahr nach Verabschiedung und Inkrafttreten der neuen EU-Tabakprodukt-Richtlinie ("TPD") am 19. Mai 2014 appellierten die Branchenvertreter am Rande der Fachmesse InterTabac an die deutsche Politik, durch eine schnelle Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht für Rechtssicherheit zu sorgen. Dabei steht die Forderung der Industrie nach einer 1:1-Umsetzung ohne nationale Alleingänge im Vordergrund. Insbesondere müssen ein willkürliches Verbot bestimmter Inhaltsstoffe und das vorzeitige Aus für Mentholprodukte bereits zum 20. Mai 2016 verhindert werden. Auch künftig muss es möglich bleiben, für Tabakprodukte zu werben.
Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) hat Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) aufgefordert, schnell einen neuen Referentenentwurf für die Umsetzung der EU-Tabakprodukt-Richtlinie in nationales Recht vorzulegen. "Ziel muss eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie sein, um nationale Alleingänge zu Lasten der Wirtschaft, der Verbraucher und des Bundeshaushaltes zu verhindern", so DZV-Geschäftsführer Jan Mücke. Die bisher vorgeschlagenen Regelungen gehen weit über eine 1:1-Umsetzung hinaus und sind auf harsche Kritik von Mittelstand, Industrie und Gewerkschaftsvertretern gestoßen. So plane Schmidt bisher ohne Umstellungsfristen für die Anpassung der Verpackungen, obwohl ein Gutachten der Technischen Hochschule (HTWK) Leipzig für das Marktsegment der Fabrikzigarette eine Mindestfrist von 15 Monaten für erforderlich erachtet. Verschärft wird diese unhaltbare Situation durch angestrebte willkürliche Verbote bestimmter Inhaltsstoffe ohne wissenschaftlichen Nachweis und ohne eine ausreichend lange Frist zur Rezepturanpassung auf Seiten der Hersteller.
DZV-Geschäftsführer Jan Mücke sagte in Dortmund, er sehe mit Entsetzen, wie das Bundeslandwirtschaftsministerium durch das um vier Jahre auf den 20. Mai 2016 vorgezogene Verbot von Mentholprodukten nicht nur rechtlich in Konflikt mit der EU-Richtlinie stehe, sondern auch sehenden Auges dem Schmuggel Tür und Tor öffne. Damit nähme man einen Steuerschaden für den deutschen Fiskus von bis zu 1,8 Mrd. Euro in Kauf. "Kein EU-Mitgliedsstaat plant gegenwärtig eine so drastische Maßnahme, Polen klagt sogar gegen das Mentholverbot ab 2020 vor dem Europäischen Gerichtshof. Im europäischen Binnenmarkt kommt dies einer Einladung gleich, Tabakprodukte im Ausland zu kaufen und die dortige Tabaksteuer statt der deutschen zu bezahlen. Dieser wirtschafts- und fiskalpolitische Irrweg muss umgehend beendet werden", forderte Mücke.
Harsch kritisierten die Branchenvertreter auch die geplanten Verbote der Außen- und Kinowerbung, sowie des sogenannten Samplings, also der kostenlosen Abgabe von Tabakprodukten zu werblichen Zwecken. Die Hersteller legaler Produkte müssten mit ihren Kunden kommunizieren können, sonst würden Grundregeln der sozialen Marktwirtschaft verletzt. Aufklärung und Prävention seien die richtige Antwort auf Suchtgefahren und nicht das Verbot. Niemand werde durch Werbung zum Rauchen verführt, die Werbung richte sich ausschließlich an erwachsene Menschen, die bereits Raucher sind. Dazu gibt es mit dem DZV-Werbekodex eine sehr wirksame Selbstverpflichtung der Hersteller, die insbesondere den Jugendschutzaspekten höchste Priorität einräumt. Diese Selbstregulierung hat mit dazu beigetragen, dass sich die Raucherprävalenz bei Jugendlichen im regelrechten Sturzflug befindet. 2001 haben noch 28 Prozent der Minderjährigen geraucht, nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist diese Zahl 2014 erstmals auf unter zehn Prozent gesunken. Andere europäische Länder mit Außenwerbeverboten können keinen vergleichbaren Rückgang aufweisen. Deshalb gäbe es weder ein rechtliches Erfordernis, noch eine sachliche Notwendigkeit für ein Totalwerbeverbot.
Neben der TPD präsentierten die Branchenvertreter die aktuellen Absatzzahlen, die Tabaksteuerentwicklung sowie die Konsumentwicklung von nicht in Deutschland versteuerter Ware: Im 1. Halbjahr 2015 wurden für 36,5 Mrd. Zigaretten Banderolen bezogen, das waren 0,8 Prozent mehr als im 1. Halbjahr 2014. Die Tabaksteuereinnahmen haben sich auf einem stabilen Niveau gehalten. Die Zigarette sorgte 2014 für Einnahmen in Höhe von 12,3 Mrd. Euro. Im 1. Halbjahr 2015 konnte der Staat über 5,9 Mrd. Euro an Tabaksteuer durch die Zigarette verbuchen (+1,1%). Die Branche geht davon aus, dass das Vorjahresniveau wieder erreicht wird. Insgesamt wurden im letzten Jahr 14,3 Mrd. Euro für sämtliche Tabakprodukte erzielt.
Der nicht in Deutschland versteuerte, aber hier konsumierte Anteil von Zigaretten wird seit 2005 über eine Entsorgungsstudie geschätzt. Im 2. Quartal 2015 lag der bundesweite Durchschnitt bei 16,6 Prozent, das waren 1,6 Prozentpunkte weniger als im entsprechenden Vorjahresquartal.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Zigarettenverband e.V. (DZV)
Jan Mücke, Geschäftsführer
Unter den Linden 42, 10117 Berlin
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