"EU-Saatgutrecht: Parlament weist Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zurück" / BDP bekräftigt die Wichtigkeit von amtlichen Prüfpflichten
(Bonn) - Das Europäische Parlament ist der Empfehlung des EU-Agrarausschusses vom 11.02.2014 gefolgt und hat gestern den Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zum neuen EU-Saatgutrecht zur Überarbeitung an die EU-Kommission zurückgewiesen. Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) unterstützt den Ansatz des EU-Parlaments, sich intensiv mit dem Vorschlag der EU-Kommission auseinanderzusetzen.
Der BDP wirbt weiter für die amtlichen Prüfpflichten zum Wohle des Verbrauchers. "Die amtlich überwachte Sortenzulassung bietet dem Landwirt eine neutrale Entscheidungsgrundlage für die Wahl des Betriebsmittels Saatgut und sichert so nicht nur seine Erwerbsgrundlage, sondern auch die hochwertige Ernährung der Bevölkerung", erklärt BDP-Geschäftsführer Dr. Carl-Stephan Schäfer. Er fordert, diese Kriterien dem Verordnungsentwurf des EU-Saatgutrechts zu Grunde zu legen und der Europäischen Kommission durch zu viele delegierte Rechtsakte nicht das ausschließliche Entscheidungsrecht zum Thema zu überlassen.
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