EU-Richtlinie gilt nicht für Inhalte von Medien und Werbung / Erfolgreicher Protest gegen Eingriffe in Redaktionsarbeit
(Berlin) - Die Kommission der Europäischen Union hat ihren ursprünglichen Plan aufgegeben, Medien und Werbung bei der Abbildung von Frauen und Männern einer strengen Regulierung zu unterwerfen. Der am 5. November 2003 verabschiedete Entwurf einer Gleichstellungsrichtlinie erklärt - anders als in zuvor bekannt gewordenen Versionen - ausdrücklich, dass die Regelungen nicht für Inhalte von Medien und Werbung gelten.
Der BDZV und der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) begrüßten diese Entscheidung. Das Vorhaben der zuständigen EU-Kommissarin Anna Diamantopoulou, etwa Nacktdarstellungen in Zeitungen und Zeitschriften zu verbieten, war bereits bei Bekanntwerden des Richtlinienvorschlags im Frühsommer 2003 auf massive Gegenwehr der deutschen und europäischen Zeitungsverleger gestoßen. Aus grundsätzlichen Erwägungen hatten BDZV und ENPA dagegen protestiert, dass EU-Behörden Regelungen erlassen, die Auswirkungen auf die redaktionellen Inhalte von Zeitungen haben können Einzelne Verlagshäuser in Deutschland und England hatten die Bemühungen der Verlegerverbände durch öffentlichkeitswirksame Aktionen in Brüssel unterstützt.
Ob der Richtlinienentwurf, der unter anderem die Gleichbehandlung von Frauen und Männern bei Versicherungsbeiträgen verlangt, in nächster Zeit überhaupt endgültig verabschiedet wird, gilt als fraglich. In Expertenkreisen wird nicht damit gerechnet, dass die Richtlinie noch in dieser Legislaturperiode - also vor Juni 2004 - im EU-Parlament behandelt wird.
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