EU-Reformvertrag bringt kein demokratisches Europa / Reformvertrag muss per Volksabstimmung ratifiziert werden
(Berlin) - Wie zu erwarten war, haben sich die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union in Lissabon auf den sogenannten EU-Reformvertrag geeinigt. Doch dieser Vertrag bringt kein demokratisches Europa. Versprochen war uns ein Europa der Bürger, erklärt Gerald Häfner, Vorstandssprecher der Initiative Mehr Demokratie. Doch dieser Vertrag bringt weder Europa den Bürgern noch die Bürger Europa näher. Es bleibe bei einem Europa der Eliten. Häfner weiter: Versprochen war uns mehr Demokratie, Transparenz und Effizienz in Europa. Dieser Vertrag aber führt weiterhin zu intransparenten, ineffizienten und undemokratischen Entscheidungen in Europa.
Mit dem jetzt verabschiedeten Vertrag wachsen der Europäischen Union weitere Kompetenzbereiche zu. Vor allem wird ihre Möglichkeit gestärkt, Kompetenzen an sich zu ziehen, ohne dass die Bürger darüber entscheiden können, ob sie dies überhaupt wollen. Damit werden immer mehr politische Entscheidungen der Mitsprache der Bürger und der nationalen Demokratie entzogen, meint Häfner. Diesem Verlust an demokratischem Einfluss steht leider kein ausreichender Gewinn an Einfluss der Bürger auf europäischer Ebene gegenüber.
Angekündigt war ursprünglich eine Europäische Verfassung. Diese war - wegen der großen Schwächen des Entwurfes und seines eklatanten Demokratiemangels - in Volksabstimmungen von den Bürgern zweier Mitgliedsländer verworfen worden. Statt sich nun auf den Hintern zu setzen, die Gründe der Ablehnung zu analysieren und es besser zu machen, so Häfner, änderte man nur wenige Randaspekte und präsentierte das nur minimal aufgehübschte Produkt unter anderem Namen. Einziges Ziel dieses Manövers ist, die Mitsprache der Bürger in ihren eigenen Angelegenheiten nicht mehr zuzulassen. Das ist mehr als Etikettenschwindel, das ist eine Verhöhnung des demokratischen Prinzips der Mitsprache der Bürger in ihren essentiellen Angelegenheiten.
Mehr Demokratie fordert klar und unmissverständlich: Dieser gegenüber der ursprünglichen Verfassung nur minimal geänderte Vertrag regelt so essentielle Fragen der Souveränität, dass er nach seiner Unterzeichnung am 13. Dezember in Deutschland den Bürgern zur Abstimmung vorgelegt werden sollte.
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