EU plant Harmonisierung des Rechnungswesens: Ersetzen die EPSAS die kommunale Doppik? / KGSt veröffentlicht Positionspapier
(Köln) - Wie wirkt sich die Einführung der "European Public Sector Accounting Standards" (EPSAS) auf Kommunen aus? Mit dieser Frage beschäftigt sich die KGSt in ihrem neuen Positionspapier.
Seit 2012 plant die EU-Kommission die Einführung harmonisierter Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (Verabschiedung der Richtlinie 85/2011). Auslöser war die Staatsschuldenkrise. Sie hat gezeigt, dass Transparenz und Vergleichbarkeit der europäischen Statistiken für die Beurteilung der Finanzlage der Mitgliedsstaaten notwendig sind.
Die "International Public Sector Accounting Standards" (IPSAS) sollen Basis der zukünftigen europäischen Rechnungslegungsstandards sein. Sie werden von einem privaten Standardsetzungsgremium, dem IPSAS-Board, erarbeitet. Internationale Organisationen und Länder, wie beispielsweise Frankreich und England, wenden sie im öffentlichen Bereich zur Rechnungslegung bereits an.
Der Einführungsprozess der EPSAS in der EU soll schrittweise und auf mittlere Sicht erfolgen. Die Kommission plant den Erlass einer Rahmenverordnung. Verschiedene Konsultationen von Eurostat haben jedoch ergeben, dass die IPSAS nicht ohne Weiteres für die Anwendung im öffentlichen Bereich geeignet sind. Auch die kommunalen Interessen wurden bei der zukünftigen Verwaltungsstruktur und der Standardsetzung nicht genügend berücksichtigt. Gerade die Kommunen sind aber in der EU vom Umstellungsprozess besonders betroffen.
Die Einführung von EPSAS ist ein weiterer Umstellungsprozess für die deutschen Kommunen: Mit dem IMK-Beschluss fiel 2003 die Entscheidung zur Umstellung auf die kommunale Doppik. Welche Auswirkungen eine weitere Umstellung des Rechnungswesens für die Kommunen hat und was dabei zu berücksichtigen ist, zeigt das soeben von der KGSt veröffentlichte Positionspapier und der KGSt®-Bericht "Internationale Rechnungslegungsstandards und ihre Anwendung in Kommunen - EPSAS" (14/2015).
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